Die Unternehmen hätten Verfassungsbeschwerde eingereicht, weil die Neuregelung gegen Europarecht verstosse, teilte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am Montag mit, der die Klage mit vorbereitet hat. Nach dem Zukunftsfinanzierungsgesetz sollen Restschuldversicherungen von 2025 an nicht - wie bisher üblich - zusammen mit dem Kaufvertrag, sondern erst nach einer Wartefrist von einer Woche abgeschlossen werden dürfen. «Diese Cooling-off-Phase ist aus unserer Sicht europarechtswidrig», sagte Moritz Schumann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des GDV.
Die Branche bangt um einen lukrativen Milliardenmarkt. Im Jahr 2022 wurden Restschuldversicherungen im Volumen von rund vier Milliarden Euro abgeschlossen - meist am Ladentisch beim Kauf auf Raten. Sie springt ein, wenn der Käufer arbeitslos oder arbeitsunfähig wird und die Raten nicht mehr zahlen kann, oder stirbt, bevor der Kredit abgezahlt ist. GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen hatte im November angesichts der Neuregelung von einem «faktischen Verkaufsverbot» gesprochen. In Grossbritannien sei der Markt bei der Einführung einer ähnlichen Regelung zusammengebrochen.
Die EU-Verbraucherkredit-Richtlinie erlaube durchaus den gleichzeitigen Abschluss von Kreditvertrag und Versicherung, argumentiert der GDV. Der Kaufvertrag dürfte nur nicht an den Abschluss der Restkreditversicherung geknüpft werden. Durch die vorgegebene Wartefrist entstehe zudem eine Schutzlücke. «Passiert etwas in der ersten Woche, stehen Kundinnen und Kunden ohne Versicherungsschutz da», warnte Schumann. Schon bisher gebe es ein Widerrufsrecht von 30 Tagen.
Die Restschuldversicherung stand lange in der Kritik von Verbraucherschützern, vor allem weil die Vermittler dafür hohe Provisionen kassierten. Seit 2022 gilt aber ein Provisionsdeckel von maximal 2,5 Prozent der versicherten Kreditsumme. Meist sind die Policen als Gruppenverträge konstruiert, so dass die Konsumfinanzierer selbst als Versicherungsnehmer auftreten, ihre Kunden aber versichert sind. (reuters/hzb/ps)