Vier ehemalige Kaderleute der Credit Suisse haben vor Bundesgericht eine Niederlage eingefahren. Das Verfahren steht im Kontext der Greensill-Affäre, bei der Kunden der fraglichen Fonds hunderte Millionen verloren haben.

Die Polizei hatte 2021 Büros des CS-Asset-Managements, Wohnungen und ein Hotelzimmer durchsucht sowie Computer, Ordner, USB-Sticks, Papierstapel und einen Effektensack beschlagnahmt. Die Bank und die betroffenen Mitarbeiter, welche die Bank mittlerweile verlassen haben, stemmten sich gegen die Verwendung der beschlagnahmten Daten und verlangten eine Versiegelung. 

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Mit ihrem Gesuch auf Versiegelung blitzten sie zuerst beim Bezirksgericht Zürich ab, und jetzt auch noch vor Bundesgericht. Allerdings macht das Gericht Unterschiede: Private Geräte, Handys und der Effektensack dürfen nicht untersucht werden, da wurde die Staatsanwaltschaft zurückgebunden. Die Bundesgerichtsurteile vom 23. Februar liegen der «Handelszeitung» vor.

«Nun kann ein Teil er beschlagnahmten Unterlagen ausgewertet werden.» Die Staatsanwaltschaft hat bis auf Weiteres keinen Zugriff auf die sichergestellte Datenmenge. Darüber hat nun das Bezirksgericht zu entscheiden – im Sinne einer Triage. Die CS schreibt auf Anfrage: «Wir haben die Entscheide des Bundesgerichts zur Kenntnis genommen. Einzelheiten zum Verfahren kommentieren wir bis auf Weiteres nicht, weil es sich um ein laufendes Verfahren handelt.» Der Bank ging es wohl darum, Kundendaten zu schützen und Geschäftsgeheimnisse zu wahren. Die Staatsanwaltschaft schreibt: «Wegen der nach wie vor laufenden Untersuchung erteilen wir keine weiteren Auskünfte.»

10 Milliarden in den Fonds

Der Kampf um die Entsiegelung von Daten vor Bezirksgericht und Bundesgericht dauerte anderthalb Jahre. Der Fall geht auf eine Strafanzeige des Seco im April 2021 zurück. Die Bundesbehörde hegte Verdacht auf unlauteren Wettbewerb durch die Credit Suisse beim Vermarkten der «Greensill»-Fonds (Supply Chain Finance Funds).

Am 22. September durchsuchten Ermittler Büros und Wohnungen. Die Justiz will abklären, ob Anlegerinnen und Anleger bei der Vermarktung der Fonds bezüglich Risikoprofil der Fonds hinters Licht geführt worden sind. Dies gilt besonders mit Blick darauf, ob Fondsanleger korrekt über die Versicherungsdeckungen und Renditeversprechen aufgeklärt worden waren.

Eric Varvel, damals Chef des Asset Mangement bei der CS, beschrieb die Fonds so: «High-quality, high-returning», die Anlageinstrumente erlaubten es, «attraktive Renditen» zu erreichen. 

Michel Degen, Chef Asset Management Schweiz und der Region Emea, vermarktete die Fonds stets mit Hinweis auf den Versicherungsschutz. Die Anlagen der Fonds waren verbriefte Lieferkettenkredite, und die Papiere waren laut den offiziellen Angaben gegen Ausfall versichert.

Doch der Versicherungsschutz lief Ende Februar 2021 aus, worauf das Greensill-Kartenhaus zusammenkrachte und die Lieferkettenfonds liquidiert werden mussten. Die Kundengelder, welche in den CS-Fonds angelegt waren, erreichten im Frühjahr 2021 gegen 10 Milliarden Franken. Bislang wurden insgesamt 7.4 Milliarden Dollar (74 Prozent) des Nettoinventarwertes der Fonds erhältlich gemacht.

Zwanzig Verfahren sind hängig

In der Folge der Greensill-Pleite musste ein halbes Dutzend Kaderleute aus dem Asset Management die Bank verlassen. Dazu gehören Varvel und Degen. Zudem wurden Boni in der Höhe von mehreren Millionen einbehalten. 

Wie die Untersuchung der Justiz in Zürich nach dem Entscheid in Lausanne ausgeht, ist völlig offen. Nun ist das Zwangsmassnahmengericht in Zürich zuständig, es muss entscheiden, ob und welche Daten allenfalls auszusondern sind. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Auch die Aufsicht Finma hatte den Skandal untersucht und schwere Mängel bei der Risikokontrolle kritisiert. Die juristische Aufarbeitung des Skandals dürfte noch Jahre dauern, weltweit sind rund zwanzig Verfahren in dem Kontext fällig.