Diese forderten, die Verhandlung abzubrechen, weil die Anklage ungenügend sei. Das Gericht hielt fest, dass die Anklage den rechtlichen Anforderungen genüge. Die Verhandlung kann somit nach einer kurzen Unterbrechung wie geplant fortgeführt werden.
Die Anwälte der vier Beschuldigten hatten kritisiert, dass aus der Anklage zu wenig hervorgehen würde, was den Beschuldigten überhaupt vorgeworfen werde. Dadurch werde der Anklagegrundsatz verletzt.
Gazprom-Bank Schweiz nicht mehr aktiv
Vor Gericht stehen vier ehemalige Angestellte der Gazprombank Schweiz (GBPS), darunter der damalige Chef der Bank sowie zwei Geschäftsleitungsmitglieder. Beim vierten Beschuldigten handelt es sich um einen Kundenbetreuer.
Den vier Beschuldigten wird vorgeworfen, Konten für einen Vertrauten des russischen Präsidenten Wladimir Putin geführt und somit gegen Sorgfaltspflichten verstossen zu haben.
Der frühere Chef, einer der beiden ehemaligen Geschäftsleiter sowie der Kundenberater haben die russische Staatsbürgerschaft, halten sich jedoch schon seit längerem in der Schweiz auf. Das zweite Geschäftsleitungsmitglied ist Schweizer. Die GPBS stellte ihre Geschäftstätigkeit mittlerweile ein.
«Putins Cellist» mit Millionenbeträgen?
Bei der Anklage geht es um Konten von Sergey Roldugin. Der russische Dirigent und Cellist gilt gemäss Medienberichten als enger Vertrauter Putins. Er soll Patenonkel von Putins Tochter sein.
«Putins Cellist», wie er in Medienberichten genannt wurde, war von 2014 bis 2016 Kunde der GPBS, über seine Konten flossen Millionenbeträge.
Das Bezirksgericht Zürich verurteilte die vier ehemaligen Gazprombank-Angestellten im März vergangenen Jahres zu bedingten Geldstrafen. Die Verteidiger forderten damals Freisprüche, die Staatsanwaltschaft beantragte bedingte Freiheitsstrafen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Roldugins Konten Teil eines Firmengeflechts waren. Dieses Konstrukt soll geradezu darauf ausgelegt gewesen sein, die tatsächlichen wirtschaftlich Berechtigten sowie die Zahlungsflüsse zu verschleiern.
Zudem soll es gemäss Urteil nicht plausibel sein, dass Roldugin als Cellist und Dirigent ein dermassen hohes Vermögen erarbeitet haben könne. Anstatt weitere Abklärungen vorzunehmen, hätten sich die Beschuldigten aber einfach auf die Erklärung Roldugins abgestützt, dass er der wirtschaftliche Berechtigte sei.
Wem die Millionenbeträge tatsächlich gehörten, ist nicht Bestandteil dieses Prozesses. (awp/hzb/ps)