Die Angestellten führten von 2014 bis 2016 Konten für den Putin-Vertrauten Sergei Roldugin. Die Abklärungen der Bankangestellten zu den Konten Roldugins seien ungenügend gewesen, sagte der vorsitzende Richter bei der Urteilseröffnung am Dienstagmorgen in Zürich.

Der Cellist und Dirigent Roldugin gilt als enger Vertrauter des russischen Präsidenten Wladimir Putin. Er eröffnete 2014 bei der Gazprombank Schweiz (GPBS) mehrere Konten, über die in der Folge Millionenbeträge flossen.

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Die im Frühjahr 2016 veröffentlichten «Panama Papers» dokumentierten die enge Beziehung Roldugins zu Putin. Doch selbst dann wartete die GPBS noch mehrere Monate, bis sie die Konten schloss. Viel zu spät, befand das Gericht.

Hinweisen nicht nachgegangen

«Es gab Umstände, die darauf hindeuteten, dass es sich um eine Strohmannfinanzierung handeln könnte», sagte der Richter. Die Verantwortlichen der Bank seien diesen Hinweisen nicht nachgegangen.

Es sei nicht plausibel, wie Roldugin als Dirigent und Cellist zu einem dreistelligen Millionenvermögen gekommen sein soll. Die von der Verteidigung ebenfalls angeführten Darlehen, die dazu beigetragen haben sollen, seien zudem ein klassisches Instrument der Strohmannfinanzierung.

Zu den notwendigen Abklärungen hätte nach Ansicht des Gerichts auch gehört, wie Roldugin zu der Beteiligung im Wert von angeblich über 100 Millionen Franken an einem russischen Medienunternehmen gekommen war. Aus dieser Beteiligung flossen jährlich rund fünf bis sieben Millionen Franken über Roldugins Konten bei der GPBS.

Bei den Beschuldigten handelt es sich um den CEO sowie zwei weitere Mitarbeiter der GPBS, die sich seit Herbst 2022 in Liquidation befindet. Die drei Männer sind russische Staatsangehörige und leben seit längerer Zeit in der Schweiz. Mitangeklagt ist ein Schweizer, der heute nicht mehr für die Bank tätig ist.

Geldstrafen auf Bewährung

Das Gericht verurteilte sie zu bedingten Geldstrafen von je 110 Tagessätzen. Die höchste Strafe erhielt der CEO der Bank: Er müsste 110 Tagessätze à 3000 Franken bezahlen. Die Tagessätze der übrigen Verurteilten bewegen sich zwischen 350 und 500 Franken. Die Probezeit beträgt zwei Jahre.

Das Bezirksgericht Zürich hatte die Beschuldigten in erster Instanz Ende März 2023 zu leicht höheren bedingten Geldstrafen verurteilt. Die Verteidigung verlangte vor beiden Gerichten Freisprüche.

Der Prozess stiess auf grosses Medieninteresse. «Was den Fall für die Medien interessant macht, ist aber für seine Beurteilung juristisch irrelevant», sagte der Richter. Das Gericht beurteilte lediglich, ob die Bankangestellten ihre Sorgfaltspflichten verletzt hatten. Wer tatsächlich wirtschaftlich an den Geldern berechtigt war und welche Beziehungen diese Person allenfalls zu Putin hatte, war nicht Gegenstand des Verfahrens.

Richtergremium war sich nicht einig

Der Richter stellte auch klar, dass es keine politische Komponente gegeben habe: «Unsere Entscheidung wäre genau so ausgefallen, wenn wir sie zum Beispiel schon 2017 getroffen hätten, also lange vor dem Ausbruch des Krieges in der Ukraine». Man habe sich nicht von «sachfremden Motiven» leiten lassen.

Der Schuldspruch fiel allerdings nicht einstimmig. Ein Richter des Dreiergremiums sprach sich für einen Freispruch aus und erläuterte seine Position bei der Urteilseröffnung. Er hielt die Beweislage für einen Schuldspruch für nicht ausreichend. Die Angeklagten hätten sich an die damals geltenden Regeln gehalten.

Das Urteil des Zürcher Obergerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. (sda/hzb/ps)
 

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