Das Obergericht des Kantons Zürich entschied am Donnerstag, das Verfahren gegen den deutschen Anwalt Eckhart Seith einzustellen, weil ein früherer Staatsanwalt in dem Fall befangen gewesen sein könnte. Die Zürcher Staatsanwaltschaft ist vom Entscheid des Obergerichts überrascht, wie sie am Freitag mitteilte. Über einen möglichen Weiterzug an das Bundesgericht werde man nach Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung des Obergerichts entscheiden.
Laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft befasste sich das Obergericht lediglich mit formellen Aspekten des Verfahrens. Die im Raum stehenden wichtigen Rechtsfragen und die vom Bezirksgericht in erster Instanz bestätigten Vorwürfe seien inhaltlich nicht beurteilt worden.
Vorwurf des wirtschaftlichen Nachrichtendienstes
Das Obergericht gab am Donnerstag bekannt, das Verfahren gegen Seith und zwei mitbeschuldigte ehemalige Bankangestellte sei einzustellen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen wirtschaftlichen Nachrichtendienst und weitere Delikte vor. Seith soll sich mit Hilfe der beiden Bankangestellten interne Dokumente der Schweizer Bank J. Safra Sarasin beschafft und an deutsche Ermittler weitergegeben haben. Dabei ging es um verbotene Cum-Ex-Aktiengeschäfte, die der deutschen Staatskasse einen Milliardenschaden bescherten.
Einer von Sarasins Kunden war der deutsche Drogeriekönig Erwin Müller, der Millionen verlor, als der Sarasin-Fonds zusammenbrach. Müller warf der Bank daraufhin vor, ihn falsch beraten zu haben und verklagte sie mit Hilfe des Anwalts Eckart Seith. Das Landgericht Ulm gab ihm Recht. Es verurteilte die Bank zu 45 Millionen Euro Schadenersatz. (awp/hzb/pg)