Zürcher Regierungsräte, die vor 2009 gewählt worden sind, erhalten Ruhegehälter - ganz im Unterschied zu ihren amtsjüngeren Kollegen. Im Gegensatz zum abgewählten Martin Graf, der Anspruch auf eine Abfindung von 14 Monatsgehältern hat, haben seine beiden zurücktretenden Kolleginnen Anspruch auf lebenslange Renten.
Die für Martin Graf (Grüne) geltende Regelung wurde 2009 vom Kantonsrat beschlossen. Sie gilt deshalb erst ab diesem Zeitpunkt und nicht für Regierungsmitglieder, die früher gewählt wurden, wie Roger Keller, Kommunikationsbeauftragter der Finanzdirektion, am Montag gegenüber der sda ausführte.
Die zurücktretende Regine Aeppli (SP) wurde 2003 in den Regierungsrat gewählt, Ursula Gut (FDP), die ebenfalls nicht mehr zu den Wahlen antrat, folgte 2006. Für beide gilt also die alte Regelung - ebenso wie für die am Sonntag bestätigten Thomas Heiniger (FDP) und Markus Kägi (SVP). Sie sind seit 2007 in der Regierung.
Abfindungen statt Ruhegehälter
Gemäss dieser alten Regelung erhalten ausscheidende Regierungsmitglieder Ruhegehälter - eine Regelung, die 2009 ersetzt wurde durch Abfindungen nach bestimmten Kriterien. Auch die Ruhegehälter bemessen sich nach Alter und Amtsjahren.
Laut Keller haben 60-Jährige und Ältere mit mindestens zwölf Amtsjahren Anspruch auf eine lebenslange Rente von 60 Prozent des Regierungsratsgehalts. Bei weniger als zwölf Amtsjahren wird der Prozentsatz je nach Alter reduziert.
(sda/ccr)