Die ETH Zürich hat eine brisante Lohnforderung am Hals. Das zeigen Recherchen der «Handelszeitung» auf der Basis von Dokumenten, die die ETH-Beschwerdekommission publiziert hat. Das Thema: Der ETH wird vorgeworfen, bei den Löhnen Doktorandinnen und Doktoranden nach Geschlecht zu diskriminieren. Nachdem die ETH nicht auf die Forderung eintreten wollte, liegt der Fall nun beim Bundesverwaltungsgericht.

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Es stehen sich zwei Parteien gegenüber: Auf der einen Seite reichten eine Doktorandin und ein Doktorand je eine Beschwerde (BK 2023 33 und BK 2023 34) ein, vertreten durch zwei Anwältinnen der Kanzlei Streichenberg und Partner. Auf der anderen Seite verteidigt sich die ETH mit zwei Anwälten von Walder Wyss. Der zentrale Vorwurf: Doktorierende in Fachbereichen mit vielen Männern würden systematisch besser bezahlt als Doktorierende in Bereichen mit vielen Frauen.