Überraschende Wendung im Fall Sarasin: Der deutsche Drogerieunternehmer Erwin Müller, der gegen die Schweizer Bank klagt, investierte zuvor offenbar bereits in einen anderen Cum-Ex-Fonds – und wurde dabei anwaltlich beraten.
Das Gutachten des deutschen Anwalt Thomas Koblenzer für Müller beschreibe die Struktur als sogenannte Dividenden-Arbitrage-Strategie, berichtet das Juristen-Portal Juve. Hierbei würden laut Gutachten Aktien einen Tag vor der Hauptversammlung mit Dividendenanspruch (cum) erworben und danach ohne Dividende (ex) verkauft. «Auch in diesem Fall ging es darum, durch das Zwischenschalten verschiedener Handelspartner eine nur einmal abgeführte Kapitalertragsteuer mehrmals erstattet zu bekommen», heisst es in dem Bericht.
Was wusste Drogeriekönig Müller?
Das Gutachten sei deshalb brisant, weil Müller und sein Anwalt Eckart Seith in der Zivilklage und gegenüber den Ermittlungsbehörden behaupten, von Sarasin nicht über die steuerliche Konzeption der Anlage und seine Risiken aufgeklärt worden zu sein. Nach Auskunft von Müllers Anwalt habe die Bank laut Juve seinem Mandanten die Anlage als sicher und seriös verkauft. Womöglich kannt Müller das Produkt aber doch besser, darauf könnte das Gutachten schliessen lassen.
In Folge der Ermittlungen gegen Sarasin, die Klage wird auch vom deutschen Investor Carsten Maschmeyer angestrengt, durchsuchte die Schweizer Polizei 20 Büros und Wohnungen in sieben Kantonen – auch bei der Bank J. Safra Sarasin. Die Fahnder forschten nach Beweisen für einen vermuteten Steuerbetrug. Die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt in diesem Fall schon länger gegen mehr als 30 Beschuldigte.
Eric Sarasin legte jüngst seine Ämter nieder
Eine der dreissig Personen ist Eric Sarasin – der jüngst alle seine Ämter bei der Bank, die den Namen seiner Familie trägt, abgab. Er weise «die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen mit aller Entschiedenheit zurück und wolle sich unbelastet von anderen Verpflichtungen seiner eigenen Verteidigung widmen», erklärte er in einer Medienmitteilung der Bank. Sarasin habe sich darum entschieden, von seiner Position als stellvertretendem Chef und als Mitglied der Geschäftsleitung der Bank zurück zu treten.