Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) der eidgenössischen Räte ist enttäuscht vom Bundesrat: Die GPK hatte in einem Bericht vom Mai 2010 festgehalten, dass der Bundesrat bei der Bewältigung der Finanzmarktkrise und der UBS-Affäre versagt habe. Neben zahlreichen Empfehlungen forderte die GPK die Regierung in dem Bericht auf, rechtliche Schritte gegen die UBS ins Auge zu fassen. Dies lehnte der Bundesrat ab.
Die GPK hätten sich aber «ein energischeres Vorgehen des Bundesrates» gewünscht, wie die Aufsichtskommissionen am Mittwoch vor den Medien festhielten. Sie präsentierten einen Bericht zur Umsetzung ihrer Empfehlungen. Die GPK anerkenne allerdings, dass es der Regierung an der rechtlichen Handhabe fehle, die UBS zu einer Klage gegen ihre alten Chefs anzuweisen.
GPK nie über Treffen informiert
Eine Klage hatte die GPK namentlich durch Organe des Bundes wie die Pensionskasse des Bundes, PUBLICA, angeregt. Dazu hätten die GPK aber auch zur Kenntnis nehmen müssen, dass der Bund diese Organe nicht zu einer Klage anweisen können und auch nicht - wie von der GPK angeregt - das Prozessrisiko und die Verfahrenskosten übernehmen könne.
Zwischen der UBS und der Landesregierung gab es Kontakte zur sogenannten Empfehlung 19, in der die GPK die Klagen forderte. Die GPK bedauert nun, dass sie besonders über ein Treffen im Juli 2010 nie informiert wurde
Die Empfehlung 19 sei vor allem auch an die UBS gerichtet gewesen, hält die GPK weiter fest. Die Bemühungen der Grossbank - sie erstellte etwa einen Transparenz- und einen Expertenbericht - sind aus Sicht der GPK nicht überzeugend.
Bundesrat nicht einbezogen
Vor allem sei der Bundesrat in diese Arbeiten nicht einbezogen worden und die Experten seien auch nicht völlig unabhängig gewesen, kritisieren die GPK. Es sei auch unbefriedigend, dass die UBS eine Untersuchung zum grenzüberschreitenden Geschäft ausliess.
Die GPK hatte besonders auch die Zusammenarbeit innerhalb der Regierung als mangelhaft beurteilt. Der Bundesrat versprach, sein Krisenmanagement zu verbessern. Ein Teil der Empfehlungen der GPK sind inzwischen im Rahmen der Regierungsreform umgesetzt. Ein Grossteil ihrer Empfehlung sehen die GPK denn auch als zumindest teilweise umgesetzt.
Nach wie vor nichts wissen will der Bundesrat aber davon, Wortprotokolle seiner Sitzungen zu erstellen. Solche hatte die GPK verlangt, um nötigenfalls die Entscheidfindung der Regierung nachvollziehen zu können.
(laf/sda)