BILANZ: Wie halten Sie es mit der Transparenz im Direktorium der Nationalbank?

Hildebrand: Als sich das Direktorium neu formierte, entschieden wir uns, unsere Vermögensverhältnisse offen zu legen. Nun legen wir einmal pro Jahr unsere Vermögensverhältnisse inklusive Steuererklärung unserem Auditor vor, dieser prüft die Angaben und liefert einen Bericht an den Bankratspräsidenten. Das Bankratspräsidium hat dann die Möglichkeit, weitere Fragen zu stellen.

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Was ist Ihnen nicht erlaubt?

Da gibt es eine lange Liste: Wir dürfen etwa keine individuellen Bankaktien halten oder Wechselkursoperationen vornehmen. Falls wir Firmenaktien halten, ist dies nur über ein Vermögensverwaltungsmandat möglich. Was also verlangt wird, sind Transparenz und bestimmte Richtlinien, die es einzuhalten gilt.

Sie haben also auf eine Verschärfung der internen Vorschriften gepocht? Eine Lex Hildebrand also?

Nein, eher eine Lex Direktorium. Wenn wir von uns aus nicht aktiv geworden wären, wäre früher oder später sicherlich der Bankrat gekommen und hätte Vorschriften erlassen. Als ich meine Stelle antrat, waren diese nicht mehr State of the Art. Deshalb sind wir selbst aktiv geworden und haben uns strengere Richtlinien auferlegt.

(Interview vom 13. September 2006)