Energie sparen ist das Gebot der Stunde. So versucht nicht nur eine Kampagne des Bundes, das Bewusstsein dafür zu erhöhen. Auch Unternehmen machen sich Gedanken, wie sie ihren Verbrauch reduzieren können, ohne etwa die Produktion zu gefährden. Meist dreht sich die Diskussion dabei um den Verbrauch in Produktionshallen und den Verbrauch von grossen Maschinen. Aber an welchen Schrauben darf in Büroräumen gedreht werden? Wie kalt darf ein Arbeitsplatz sein? Welche Regeln sind arbeitsrechtlich vertretbar? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
1. Ich möchte in meinem Unternehmen Energie sparen. Auf wie viel Grad kann ich die Büros herunterkühlen?
Die Gewährleistung angemessener Raumtemperaturen, weder zu heiss noch zu kalt, zählen zu den Pflichten der Arbeitgeber im Rahmen des allgemeinen Gesundheitsschutzes. Vorgaben finden sich in einer Wegleitung des Seco: Für geheizte, gekühlte oder mechanisch belüftete Räume soll die Raumtemperatur je nach Aussentemperatur zwischen 20,5 und 26,5 Grad Celsius liegen.