Der Blick auf die eigene Krankenkassenprämie lohnt sich für viele Schweizer. Denn auch in diesem Jahr steigen die Prämien: über alle Kantone, Altersgruppen, Kassen, Modelle und Franchisen hinweg um durchschnittlich 5.8 Prozent, wie Zahlen des Vergleichsdienstes Comparis zeigen. Wer also seine Franchise anpasst, das Versicherungsmodell oder die Krankenkasse neu wählt, kann das Haushaltsbudget spürbar entlasten.
Wenngleich das Thema mühsam ist, sollten Versicherte es bald angehen. Denn der Wechsel ist nur noch kurze Zeit möglich – bis Ende November muss die Entscheidung gefallen sein. Doch was gilt es alles zu beachten? Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Bis wann muss ich die Grundversicherung kündigen, wenn ich auf 2016 hin wechseln möchte?
Wer auf nächstes Jahr die Krankenkasse wechseln will, muss die Grundversicherung bei der bisherigen Kasse kündigen. Die Kündigung muss spätestens am 30. November schriftlich – am besten per eingeschriebenem Brief – bei der bisherigen Krankenkasse eintreffen und erfolgt dann auf den 31. Dezember.
Wie finde ich den günstigsten Tarif für mich heraus?
Ausführliche Informationen sowie einen Rechner zum Krankenkassenvergleich (Priminfo) bietet das Bundesamt für Gesundheit (BAG) auf seiner Homepage. Zudem gibt es zahlreiche Portale, bei denen die Prämien und Leistungen der Krankenkassen verglichen und Informationen zur Kundenzufriedenheit eingeholt werden können. Dazu zählen unter anderem: comparis.ch, moneyland.ch, krankenkasse-vergleich.ch und bonus.ch. Neu sind die Portale verivox.ch und smartie.ch.
Worauf sollte ich beim Vergleich achten?
Vergleichsportale finanzieren sich in der Regel über Provisionen und legen ausserdem ihre eigenen Kriterien fest. Reihenfolge und Treffer-Auswahl können sich darum von Portal zu Portal unterscheiden. Das Bundesamt für Gesundheit mit dem Rechner Priminfo gilt dagegen als unabhängiger Massstab.
Gibt es bei der obligatorischen Grundversicherung Leistungsunterschiede bei den Kassen?
Nein, die Leistungen in der Grundversicherung sind überall gleich. Sie sind gesetzlich so vorgeschrieben. Es gibt jedoch Unterschiede bei den Prämien und in der Serviceleistung. So müssen bei günstigeren Krankenkassen möglicherweise Abstriche in der Beratung, der Geschwindigkeit der Vergütungen oder bei der Erreichbarkeit der Krankenkasse in Kauf genommen werden.
Kann mich eine Krankenkasse ablehnen?
Nein. Bei der obligatorischen Grundversicherung sind alle Krankenkassen verpflichtet, Sie vorbehaltlos und ohne Wartefrist aufzunehmen. Anders verhält es sich bei der Zusatzversicherung.
Kann ich bei meiner bisherigen Grundversicherung die Franchise verändern?
Ja, Sie müssen dies unter Einhaltung der Fristen schriftlich Ihrer Krankenkasse mitteilen.
Was ist der Unterschied zwischen Franchise und Selbstbehalt?
Die Versicherten müssen sich an den Kosten der erbrachten Leistungen beteiligen. Diese Beteiligung besteht aus einem jährlichen fixen Betrag (Franchise) und 10 Prozent der diese Franchise übersteigenden Kosten (Selbstbehalt). Die Franchise ist der Betrag, welchen Sie jährlich selbst an die Behandlungskosten bezahlen müssen, bevor die Leistungen der Krankenkasse einsetzen. Sobald Ihre Franchise ausgeschöpft ist, kommt der Selbstbehalt zum Tragen. Nun bezahlt Ihre Versicherung 90 Prozent Ihrer Gesundheitskosten. Ihnen werden lediglich noch 10 Prozent verrechnet.
Welche Krankenkassen-Modelle gibt es?
Neben dem Standardmodell, bei welchem Sie die freie Arztwahl für Behandlungen haben, stehen Ihnen alternative Varianten zur Verfügung. Beim Modell mit dem Namen Health Maintenance Organization (HMO) muss im Krankheitsfall immer zuerst das HMO-Center (eine Gruppenpraxis) aufgesucht werden. Beim Hausarzt-Modell geht der Versicherte im Krankheitsfall immer zuerst zum Hausarzt, der über die weitere Behandlung eines Patienten entscheidet und an den Facharzt überweist. Beim TelMed-Modell wendet sich der Versicherte vor dem ersten Arztbesuch an eine telefonische Beratungsstelle.
Was bieten Zusatzversicherungen?
Im Gegensatz zur Grundversicherung sind die Leistungen in den Zusatzversicherungen von Krankenkasse zu Krankenkasse verschieden. Sie lassen sich in die zwei Kategorien ambulante Zusatzversicherungen und Spitalversicherungen unterscheiden. Die ambulanten Zusatzversicherungen sind beispielsweise Zusätze für Alternativmedizin, Nicht-Pflichtmedikamente und Psychotherapie durch Psychologen ohne ärztliche Ausbildung. Die Spitalversicherungen übernehmen stationäre Leistungen.
Muss ich für die Zusatzversicherung die gleiche Krankenkasse wie bei der Grundversicherung wählen?
Nein. Die Grund- und Zusatzversicherungen müssen nicht über denselben Anbieter laufen.
Darf die Krankenkasse die Zusatzversicherungen unter dem Vorwand, dass die Grundversicherung gewechselt wird, kündigen?
Nein. Der Versicherer darf Ihnen nicht die bei ihm abgeschlossenen Zusatzversicherungen auf Grund der Tatsache kündigen, dass Sie die Grundversicherung kündigen. Er darf Sie auch nicht dazu zwingen, selber die Zusatzversicherungen zu kündigen.
Brauche ich eine Unfallversicherung?
Alle in der Schweiz beschäftigte Arbeitnehmer sind obligatorisch durch ihren Arbeitgeber versichert. Bei einer Beschäftigung von mindestens acht Stunden pro Woche sind Sie automatisch gegen Berufs- und auch Nichtberufsunfälle versichert und können die Unfalldeckung in der Krankenversicherung ausschliessen.