Limberger hatte Minder 2010 wegen Persönlichkeitsverletzung und Rufschädigung eingeklagt, weil ihn dieser mehrfach als «Abzocker» tituliert hatte. Limberger hatte vor Gericht vorgebracht, nach Minders Verunglimpfungen seien Morddrohungen gegen ihn eingegangen.

Im 16seitigen Urteil vom 27. Juni wird Minder in allen 4 beklagten Punkten freigesprochen. Limberger-Anwalt Andreas Meili kritisiert das erstinstanzliche Urteil: «Der Entscheid des Bezirksgerichts Höfe ist rechtlich nicht haltbar.»

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Gestritten wurde vor Gericht auch über die Qualifizierung von Limbergers Gesamtentschädigung, die 2006 rund 7,7 Millionen Franken betrug. Das Gericht kommt zum Schluss, diese Summe erscheine für den aussenstehenden Betrachter im Vergleich als «überrissen».

Gemäss Urteil des Bezirksgerichts muss Limberger Minder eine Prozessentschädigung von 1500 Franken bezahlen; gleichzeitig hat er die Gerichtskosten in Höhe von 4566 Franken 50 zu übernehmen.Laut Meili prüft Limberger den Weiterzug des Urteils ans Kantonsgericht Schwyz.

Limberger verliess 2007 den Industriekonzern OC Oerlikon und wechselte zu Von Roll. Dort trat er Ende 2010 abrupt zurück.

(cms)