Michael Lauber heisst der neue Bundesanwalt für die Amtsperiode 2012-2015. Die Vereinigte Bundesversammlung wählte den Nachfolger des amtierenden Bundesanwalts Erwin Beyeler am Mittwoch mit 203 von 206 gültigen Stimmen.

Das Parlament folgte mit diesem Entscheid dem Vorschlag seiner Gerichtskommission; diese hatte den parteilosen Lauber auf einem Einerticket zur Wahl empfohlen. Um das Amt beworben hatten sich auch der stellvertretende Bundesanwalt Ruedi Montanari und die stellvertretende Bundesanwältin Maria-Antonella Bino.

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Mit Lauber wählte die Bundesversammlung nach den Turbulenzen um die Bundesanwaltschaft jedoch einen externen Kandidaten. Es ist das erste Mal, dass der Bundesanwalt vom Parlament gewählt wurde. Bisher oblag diese Aufgabe dem Bundesrat.

Für Lauber spreche dessen internationale Vernetzung und Erfahrung bei der Bekämpfung von Geldwäscherei, hatte die Gerichtskommission ihren Vorschlag begründet. Lauber kenne die Polizeipraxis und habe als Untersuchungsrichter Kenntnisse in der Strafverfolgung erworben. Lauber hatte die Unterstützung aller Fraktionen.

Berufliche Laufbahn

Michael Christoph Lauber wurde 1965 geboren. Von 1992 bis 1993 war er Untersuchungsrichter im Kanton Bern, anschliessend, bis 1995, Chef der Spezialfahndung I der Berner Kriminalpolizei. Danach leitete er während fünf Jahren die Zentralstelle organisierte Kriminalität im Bundesamt für Polizei.

Seit 2001 ist Lauber im Fürstentum Liechtenstein tätig, zunächst als Leiter der Meldestelle für Geldwäscherei und bis 2010 als Geschäftsführer des Liechtensteinischen Bankenverbandes. Seit 2010 ist er Präsident des Aufsichtsrates der Finanzmarktaufsicht Liechtensteins.

Lauber wurde keiner Sicherheitsüberprüfung unterzogen. Seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse musste er nicht offenlegen. Der Grund: Mit der Änderung des Wahlsystems wurde eine gesetzliche Verankerung der Sicherheitsüberprüfung offenbar vergessen.

Beyeler und dessen Vorgänger Valentin Roschacher, die noch vom Bundesrat gewählt worden waren, hatten sich einer solchen Überprüfung unterziehen müssen.

Kapitel Beyeler noch nicht abgeschlossen

Den amtierenden Bundesanwalt Erwin Beyeler hatte die Bundesversammlung in der Sommersession nicht wiedergewählt - obwohl in die Gerichtskommission zur Wiederwahl empfohlen hatte. Beyeler erhielt 109 von 227 gültigen Stimmen und verpasste damit das absolute Mehr von 114 Stimmen.

Er war verschiedentlich in die Kritik geraten. Etliche Parlamentsmitglieder bezweifelten seine Fachkompetenz. Gegen seine Wiederwahl hatte sich namentlich die SVP stark gemacht, welche Beyeler Verfehlungen im Zusammenhang mit den Affären Roschacher und Holenweger vorwirft.

Beyeler selbst hatte seine Nichtwiederwahl als politisch motiviert bedauert. Mitte September krisisierte er das neue Wahlsystem gegenüber Medien als eine Gefahr für die Unabhängigkeit des obersten Anklägers.

Letztes Wochenende wurde ausserdem bekannt, dass bei der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft noch ein Verfahren über die Art und Weise hängig ist, wie Beyelers Austritt geregelt werden soll. Die Aufsichtsbehörde will in den kommenden Wochen informieren. Beyeler wird am 21. Februar 2012 60 Jahre alt.

(laf/sda)