Die Mindestlohn-Initiative ist an der Urne wuchtig abgelehnt worden. 76,3 Prozent der Stimmenden sagten am Sonntag Nein zur einem nationalen Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde. Das Resultat ist eine herbe Niederlage für die Gewerkschaften.
Das Abstimmungsresultat fiel mit rund 2'209'000 Nein- und lediglich 688'000 Ja-Stimmen deutlicher aus, als es die Umfragen im Vorfeld der Abstimmung hatten erwarten lassen. Die Zahlen zeigen, dass sogar Teile des linken Lagers Nein stimmten. Es sei ein Nein gegen staatliche Eingriffe in die Wirtschaft, erklärten die Gegner ihren Sieg.
Flächendeckendes Nein
Das Nein zur Mindestlohn-Initiative war flächendeckend. Sogar in den Kantonen Neuenburg und Jura, die 2011 und 2013 je für einen kantonalen Mindestlohn gestimmt hatten, legten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ein Nein in die Urne. Trotz des Neins am Sonntag werden die Kantone einen kantonalen Mindestlohn umsetzen müssen.
Die Kantone Genf und Waadt, die beide bereits im Jahr 2011 einen kantonalen Mindestlohn abgelehnt hatten, bestätigten ihr Nein. Ein doppeltes Nein zum Mindestlohn legten die Walliserinnen und Walliser in die Urne. Sie hatten am Sonntag zum einen über den nationalen und zum anderen über einen kantonalen Mindestlohn zu entscheiden. Beide wurden nun abgelehnt.
In über der Hälfte der Kantone lag der Nein-Stimmenanteil bei über 80 Prozent. Am höchsten lag er in den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Nid- und Obwalden sowie Schwyz, die das Ansinnen der Gewerkschaften mit über 86 Prozent ablehnten. Am meisten Zustimmung fand die Mindestlohn-Initiative in Basel, obwohl auch hier 62,5 Prozent ein Nein in die Urne legten.
Lohninitativen fast chancenlos
Damit erleidet nach der 1:12-Initiative innerhalb von einem halben Jahr die zweite Lohninitiative Schiffbruch. Brachte es die Initiative der Jungsozialisten noch auf einen Ja-Stimmenanteil von fast 35%, so schrumpfte er am Sonntag beim Volksbegehren des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB) auf unter 24 Prozent.
Auch frühere Initiativen, die etwa mit mehr Ferien oder kürzeren Arbeitszeiten eine indirekte Lohnwirkung erzielen wollten, waren erfolglos. Einzig der Angriff auf exorbitante Managerlöhne stiess an der Urne auf Zustimmung, wie das Ja zur Abzocker-Initiative im vergangenen Jahr zeigte.
Die Mindestlohn-Initiative forderte die Einführung eines nationalen Mindestlohns von 22 Franken pro Stunde, was einem Monatslohn von rund 4000 Franken gleich käme. In der Schweiz arbeiten ungefähr 330'000 Personen für einen tieferen Stundenlohn. Betroffen sind häufig Frauen. Aber auch eine Lehre schützt vor tiefem Lohn nicht.
Ein Lohn sollte zum Leben ausreichen
Für die Initianten sollte ein Lohn zum Leben reichen - ohne staatliche Hilfe. Wenn Arbeitnehmende vom Staat unterstützt werden müssten, sei dies eine Lohnsubvention zugunsten der Arbeitgeber, argumentierten sie.
Zudem schütze ein landesweiter Mindestlohn vor Lohndumping und Billigkonkurrenz: «Wenn für alle der gleiche Mindestlohn gilt, können Chefs nicht mehr in- und ausländische Arbeitnehmer mit Dumpinglöhnen gegeneinander ausspielen», argumentierten die Gewerkschaften.
In der Folge stiegen die AHV-Einnahmen und die Konsumausgaben, führten sie ins Feld. Zudem hätte die jüngste Lohnstrukturerhebung des Bundes den Befürworterinnen und Befürwortern in die Hände spielen können: Während die Löhne der Bestverdienenden in den vergangenen zwei Jahren um fast 10'000 Franken pro Jahr anstiegen, sank der Lohn der Schlechtestverdienenden mit Löhnen unter 3886 Franken um 286 Franken jährlich.
Fast alle gegen die Gewerkschaften
Die Argumente der Gewerkschaften verfingen nicht. Die Gegnerinnen und Gegner der Initiative - Bundesrat, Wirtschaft und alle Parteien ausser den Grünen und der SP - warnten im Abstimmungskampf davor, dass bei einer Annahme Jobs wegrationalisiert oder ins Ausland verlegt würden. Die Losung lautete, «ein tiefer Lohn ist besser als gar kein Lohn».
Und sie argumentierten mit den Kosten: Um qualifizierten Arbeitskräften weiterhin einen besseren Lohn als zahlen zu können als unqualifizierten, müsse das gesamte Lohnniveau angehoben werden. Sie kritisierten auch, dass ein einheitlicher nationaler Mindestlohn den regionalen Besonderheiten und den unterschiedlichen Branchen nicht gerecht werde.
Mehr Gesamtarbeitsverträge
Die Schweiz bleibt mit dem Entscheid vom Sonntag eines der wenigen Länder in Europa, das weder einen Mindestlohn, noch eine breite Abdeckung durch Gesamtarbeitsverträge (GAV) hat. In der EU gilt derzeit in 21 von 28 Mitgliedsstaaten ein allgemeingültiger nationaler Mindestlohn. Nächstes Jahr dürfte mit Deutschland noch ein weiteres Land dazukommen.
Keinen gesetzlichen Mindestlohn kennen Zypern, Dänemark, Finnland, Schweden, Italien und Österreich. Allerdings ist in diesen Ländern - mit Ausnahme von Zypern - die grosse Mehrzahl der Beschäftigten durch einen GAV geschützt. In der Schweiz sind es knapp die Hälfte.
Der Gewerkschaftsbund will sich nun für mehr Gesamtarbeitsverträge einsetzen. Er will die GAV-Abdeckung in der Schweiz auf 60 Prozent erhöhen und die bestehenden administrativen Hürden für deren Abschluss verringern - so etwa das Arbeitgeberquorum, das derzeit bei 50 Prozent liegt.
(awp/vst)