Damit sind auch die vom Eidgenössischen Finanzdepartement ursprünglich verhängten Bussen in der noch nie da gewesenen Höhe von je 40 Millionen Franken hinfällig.
Darf eine administrative Behörde eine Busse in dieser Höhe verhängen? Dass Parkbussen Kern-kompetenz polizeilicher Behörden sind, dürfte unbestritten sein. Aber gerade aufgrund der Kom-plexität von Finanztransaktionen sowie nur schon aufgrund der aussergewöhnlichen Höhe dieser Busse hätte, wenn schon, eine richterliche Behörde diese Busse verhängen müssen. So viel zum Thema Teilung der Staatsgewalt im Sinne von Montesquieu.
Es stellen sich aber auch Fragen der Departementsführung. Hätte die vorgesetzte Stufe nicht eine solche Busse im Vornherein verhindern können? Oder gar: verhindern müssen? Sehr wohl! Ausser, man will sich nach der USA/UBS-Geschichte schon wieder der Lächerlichkeit preisgeben.
Wie haben wir uns doch vor ein paar Tagen totgelacht beim Lachanfall des zuständigen Bundesra-tes im Parlament, als er zum Thema Verzollung von „B-b-b-b-bündnerfleisch“ eine bürokratische Meldung verlas!
Und nun dies.
Offensichtlich haben wir alle das Witzpotential dieser Rekordbusse nicht erkannt. Es ist zu hoffen, dass es sich dabei auch um einen fiesen Appenzeller Witz handelte. Sonst liesse sich dieser Fauxpas wohl kaum erklären.
Halleluja? Lieber nicht. Wohl eher: Ite, missa est. Amen.