Angeheizt durch den Staatsvertrag zwischen der Schweiz und den USA schreit die politische Linke ebenso wie die Rechte weiterhin nach rechtlichen Konsequenzen für die im Fadenkreuz stehende Führungsspitze der UBS. Primäres Ziel Marcel Ospel, sekundäres Ziel das undankbare Himmelfahrtskommando Rohner/Kurer. Wer war denn da der Übeltäter?

Egal, einer muss es ja gewesen sein, und so sind die Herren zum medialen und nun auf Empfehlung der GPK auch noch zum zivilrechtlichen Abschuss freigegeben worden.

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Führung bedingt ohne Frage Verantwortung. Das schweizerische Justizsystem trägt dieser Verantwortung in zivil- aber auch strafrechtlicher Hinsicht Rechnung und kann daher als verbindliches Zielerfassungssystem für Führungsfehler angewendet werden. Dass die bisherigen strafrechtlichen Verfahren der Zürcher Staatsanwaltschaft gegen die ehemaligen efehlshaberUBS-Befehlshaber jedoch mangels Hinweisen eingestellt wurden, zeigt, dass der mediale Feuerbefehl deutlich einfacher über die Lippen geht als der rechtlich geprüfte.

Falsche strategische Entscheide und der damit verbundene Misserfolg gehören zum Management, wie einst eine verlorene Schlacht zum Feldherrendasein. Führungspersonen darauf medial und damit auch gesellschaftlich zu ächten, scheint in heutigen Zeiten jedoch falsch, denn meist trifft es nur einzelne Exponenten, während das Gros von Strategiekomitees, Risikoausschüssen und Unternehmensberatungen verschont bleibt. Zudem wird sich die Schweiz bei einer Weiterführung solcher zermürbender Diskussionen fragen müssen, wer sich für Himmelfahrtskommandos im Sinne von Swissair oder UBS noch bereit erklären wird. Wahrscheinlich nur bei gut bestellten finanziellen Anreizen. Der nächste mediale Feuerbefehl ist also nur eine Frage der Zeit.