Der Bündner Immobilienunternehmer kann in einem Strafverfahren der Zürcher Staatsanwaltschaft kaum auf eine Verjährung hoffen. So prüfte die Ermittlungsbehörde laut Recherchen der BILANZ die Fristen in ihrer Strafuntersuchung.
Demnach erfolgt in den angezeigten Vorwürfen der Veruntreuung, der ungetreuen Geschäftsbesorgung und des Steuerbetruges die Verjährung erst am 16. November 2021. Erst dann drohe der «spätestmögliche, absolute oder definitive Verjährungseintritt», erklärt die Staatsanwaltschaft.
Am 20. Juli berichtete Stoffel über einen «Teilsieg» gegen BILANZ in einem Verfahren gegen das Medienhaus Axel Springer Schweiz, nachdem das Bezirksgericht Zürich einige Formulierungen eines Beitrages über ihn aus dem Jahr 2010 als persönlichkeitsverletzend bewertet hat. Er unterschlug dabei jedoch, dass das Gericht schwer wiegende Vorwürfe gegen ihn bestätigt hat.
In einem bestätigten Fall rechtfertige der Sachverhalt die Einschätzung, es bestehe bei Stoffel «ein betrügerisches Potenzial», urteilte das Bezirksgericht, «so wenig schmeichelhaft die Wertung ist, erscheint sie unter den gegebenen Umständen als vertretbar.»
Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. BILANZ hat den vollständigen Urteilstext publiziert. Für alle Strafuntersuchungen gegen ihn gilt die Unschuldsvermutung.