Der Präsident des an der Schweizer Börse kotierten Unternehmens Orascom (Aktienkurs Orascom), Samih Sawiris, ist von einem ägyptischen Handelsgericht zu zwei Jahren Gefängnis und Busse verurteilt worden. Orascom soll bei einer Tochtergesellschaft gegen Beteiligungsvorschriften verstossen haben. Ein Rekurs ist hängig.
Die Sanktionen seien am Donnerstag verhängt worden, teilte die an der Schweizer Börse kotierte Orascom Development Holding (ODH) am Morgen mit. Eine Kaution von rund 2700 Franken sei noch am Samstag bezahlt worden. Gleichzeitig sei Einspruch gegen das erstinstanzliche Urteil erhoben worden. Damit habe der Richterspruch noch keine Rechtskraft.
Zudem wurden Vergleichsverhandlungen eingeleitet, was nach Orascom-Angaben gemäss ägyptischem Kapitalmarktrecht jederzeit erlaubt ist. Die Gefängnisstrafe und die Busse von 6780 Franken sei gegen Sawiris als Orascom-Präsident und «nicht als Privatmann» verhängt worden, hiess es im Communiqué.
Verstoss gegen Offenlegungspflichten
Hauptvorwurf ist, dass die Orascom-Tochter Orascom Hotel & Development (OHD) die Beteiligung der Muttergesellschaft Orascom Development Holding an ihr im Finanzbericht falsch ausgewiesen haben soll. Der Bericht zeigte eine Beteiligung von 98,16 Prozent, das Aktienregister der Holding in Ägypten hingegen eine solche von 96,14 Prozent.
Nach Orascom-Darstellung entstand die Diskrepanz von gut 2 Prozent, weil die ägyptische Finanzaufsichtsbehörde Egyptian Financial Services Authority (EFSA) im Dezember 2008 eine Übertragung des Eigentums an den betreffenden OHD-Aktien nicht anerkannt hatte.
Diese 2-Prozent-Beteiligung sei aber von den Buchprüfern anerkannt und genehmigt worden. Sie sei in Übereinstimmung mit den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) erfolgt, schreibt Orascom.
Zudem forderte die EFSA die Muttergesellschaft im November 2010 auf, die Diskrepanz aufzuheben und ein Pflichtangebot für 3,86 Prozent, welche die 2 Prozent enthalten, zu unterbreiten. Dem kam ODH nach und schloss die Transaktion im Januar ab. Damit hält sie seit dem 19. Januar 99,66 Prozent der Aktien an der Tochter.
Kotierungsregeln verletzt
Ein weiterer Vorwurf gegen die Holding betrifft Verstösse gegen Kotierungs-Regeln. Die EFSA machte geltend, die Kotierung der Aktien von Orascom Hotel & Development an der ägyptischen Börse hätte nach Abschluss des Übernahmeangebots 2008 noch für drei Jahre beibehalten werden sollen.
Die Holding argumentiert, die Börse habe die Vorschriften 2010 geändert. Neu sei gefordert, dass alle kotierten Unternehmen einen Streubesitz von mindestens fünf Prozent aufweisen müssen.
Das erste Übernahmeangebot durch die Holding habe im Mai 2008 zu einer Beteiligung von 96 Prozent geführt. Unweigerlich seien damit die geänderten Börsen-Richtlinien verletzt und die OHD-Aktien vom Handel ausgesetzt worden.
Im weiteren erklärt die ODH, der Fall sei dem Gericht ohne vorgängige Untersuchung durch den Staatsanwalt unterbreitet worden. Auch habe das Unternehmen keine Möglichkeit gehabt, seine Position zu erklären. Das Urteil sei nach zwei Anhörungen und ohne Plädoyer seitens der ODH gefallen.
Die Holding zeigte sich überzeugt, in allen Punkten gesetzeskonform gehandelt zu haben. Vom Urteil seien keine Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit in Ägypten zu erwarten.
(laf/kgh/sda/awp)