Wird Homeoffice für Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten bald unmöglich? Für jene aus Frankreich könnte das der Fall sein. Wie die Aargauer Zeitung berichtet, ergeben sich für sie mit der Aufhebung der Corona-Regeln rechtliche Probleme. Und Arbeitgeber dürften sich strafbar machen, wenn diesen Grenzgängern Homeoffice erlaubt wird. 

Während der Pandemie habe sich die Schweiz mit den Nachbarländern darauf geeinigt, bei den Grenzgängerinnen und Grenzgängern gewisse Regeln auszusetzen, damit sich trotz Homeoffice bezüglich Sozialversicherungen und Steuern nichts ändert, so das Blatt. Diese Spezialregeln gelten teils bis Ende März, teils bis Ende Juni – oder unbestimmt. Wann sie aufgehoben werden, lasse sich laut Bund noch nicht mit Gewissheit sagen.

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Unausweichlicher Rechtsbruch

Das Problem: Frankreich hat 2019 seine Steuergesetze geändert, die durch Corona-Spezialregeln und Ausnahmen in beiden Ländern überlagert wurden. Wenn diese auslaufen kommt aber das neue Steuergesetz voll zum Tragen. In gewissen Kantonen sei Homeoffice dann grundsätzlich ein Problem, weil sie keinem internationalen Abkommen mit Frankreich angeschlossen sind. In Genf beispielsweise wären davon über 92.000 Frontaliers betroffen. 

Denn wenn einem Grenzgänger Arbeit im Homeoffice erlaubt ist, müsste seine Schweizer Firma in Frankreich einen Fiskalvertreter ernennen. Passiert das aber, bricht die Firma das Schweizer Gesetz. Denn das wäre eine verbotene Handlung für einen fremden Staat. Arbeitgeber haben also die Wahl, entweder das französische oder das Schweizer Recht zu brechen. 

Leidtragende könnten Grenzgänger sein, die gerne im Homeoffice arbeiten. Für sie könnte diese Möglichkeit künftig wegfallen. Dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) sei das Problem bekannt, schreibt die Aargauer Zeitung. «Es finden Gespräche mit Frankreich statt», so Sprecher Mario Tuor. «Deren Ausgang ist jedoch weiterhin offen.» 

(stm)