Am Donnerstag, 14. Juni, rufen Gewerkschaften zu einem landesweiten «Feministischen Streik». Worum geht es? Um den Schutz vor Belästigung, um Lohngleichheit, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Frauen mobilisieren sich zu dieser Arbeitsniederlegung auch «am Arbeitsplatz, weil viele Ungleichheiten ihre Wurzeln in der Arbeitswelt haben. Aber auch in der Öffentlichkeit, damit sich die ganze Gesellschaft bewegt», schreibt der Schweizerische Gewerkschaftsbund in seinem Streikaufruf.
Die Verwendung des Wortes «Streik» ist mit Blick auf den Aktionstag allerdings heikel. Denn damit ein Streik – eine kollektive Arbeitsverweigerung mit dem Ziel, von einem Arbeitgeber bestimmte Arbeitsbedingungen zu erhalten – ein Streik ist, muss er strenge Bedingungen erfüllen. Artikel 28 der Bundesverfassung sagt, Streiks (und auch Aussperrungen) seien zulässig, wenn «sie Arbeitsbeziehungen betreffen und wenn keine Verpflichtungen entgegenstehen, den Arbeitsfrieden zu wahren oder Schlichtungsverhandlungen zu führen».