Wenn alles rundläuft, wenn eine stetig freundliche Konjunktur für wachsende Umsätze und steigende Erträge sorgt, dann ist das Leben eines Verwaltungsrates rundweg erfreulich.
Derzeit läuft indessen nicht mehr sehr viel rund. Im Swissair-Debakel hatten die Verwaltungsräte – zuvor beneidete und hofierte Crème unter den Unternehmensaufsehern – schnell einmal das Etikett «Versagerrat» weg. Im Fall der ABB handelten sich diverse Unternehmenschefs den Vorwurf der Abzockerei ein, und die Verwaltungsräte gerieten entweder in die Rolle der Mittäter oder in jene der Clowns, die nichts gemerkt hatten. Im Falle der Rentenanstalt tolerierten die Verwaltungsräte eine Firma in der Firma, die den Managern zur persönlichen Bereicherung diente, und sie liessen Rechnungsabschlüsse passieren, bei denen man sich um die Lappalie von über 200 Millionen Franken verkalkuliert hatte – zweimal.
Da ist es womöglich wieder einmal an der Zeit, sich in Erinnerung zu rufen, wozu ein Verwaltungsrat eigentlich da ist. Klaus Oesch, gelernter Elektroingenieur mit Zusatzausbildung am Insead, reichhaltiger Erfahrung in Führungsfunktionen, insbesondere als Turnaround-Manager, VR-Delegierter der Orell Füssli Holding und Inhaber verschiedener weiterer VR-Mandate, hat in seinem Buch «Verwaltungsrat und Unternehmenskrise»* unter anderem zusammengetragen, was eigentlich die Aufgabe eines Verwaltungsrates wäre. Danach gehört zu den Pflichten eines VR-Mitglieds: – Sich rechtzeitig und umfassend informieren. – Lückenhafte Informationen zurückweisen. – Bei Anzeichen von Unregelmässigkeiten umfassende Abklärungen durchsetzen. – Besondere Abklärungen bei ungünstiger Entwicklung der geschäftlichen Lage veranlassen. – Durch Stichproben Vollständigkeit und Richtigkeit der Vorlagen und Angaben überprüfen. – Ein zuverlässiges Rechnungswesen, das auch die Entschlussfassung des Verwaltungsrates unterstützt, bereitstellen lassen. – Stellung zu den anstehenden Traktanden nehmen (Stimmenthaltung nur in Ausnahmefällen) und insbesondere auf eigene, abweichende Beurteilungen bei wichtigen Fragen hinweisen. – Für präzise Protokollierung sorgen. – Vermeiden von Abwesenheiten an Verwaltungsratssitzungen. – Kontrollieren des Vollzuges der Verwaltungsratsbeschlüsse.
Eigentlich enthalten diese zehn Gebote nichts, was nicht auch für jeden anderen Job gelten sollte. Der Verwaltungsrat hat es im Gegensatz zum Abteilungsleiter allerdings mit einer ungleich komplexeren Organisation zu tun. Und deshalb beschränkt sich Klaus Oesch auch nicht auf seine zehn Gebote, sondern führt detaillierter und konkreter aus, wie im Unternehmen die Krisenfrüherkennung organisiert werden könnte, mit welchen Organisationsreglementen und internen Kontrollsystemen überbordende Manager im Griff zu halten sind, welche Rolle Berater spielen können, was zu tun ist, wenn das Kind in den Brunnen gefallen, die Krise also eingetreten ist. Im Kern handelt es sich immer wieder um die Verfeinerung der zehn Gebote. Sie mögen banal erscheinen. Wie die Fallbeispiele zeigen, sind sie aber alles andere als selbstverständlich.
Derzeit läuft indessen nicht mehr sehr viel rund. Im Swissair-Debakel hatten die Verwaltungsräte – zuvor beneidete und hofierte Crème unter den Unternehmensaufsehern – schnell einmal das Etikett «Versagerrat» weg. Im Fall der ABB handelten sich diverse Unternehmenschefs den Vorwurf der Abzockerei ein, und die Verwaltungsräte gerieten entweder in die Rolle der Mittäter oder in jene der Clowns, die nichts gemerkt hatten. Im Falle der Rentenanstalt tolerierten die Verwaltungsräte eine Firma in der Firma, die den Managern zur persönlichen Bereicherung diente, und sie liessen Rechnungsabschlüsse passieren, bei denen man sich um die Lappalie von über 200 Millionen Franken verkalkuliert hatte – zweimal.
Da ist es womöglich wieder einmal an der Zeit, sich in Erinnerung zu rufen, wozu ein Verwaltungsrat eigentlich da ist. Klaus Oesch, gelernter Elektroingenieur mit Zusatzausbildung am Insead, reichhaltiger Erfahrung in Führungsfunktionen, insbesondere als Turnaround-Manager, VR-Delegierter der Orell Füssli Holding und Inhaber verschiedener weiterer VR-Mandate, hat in seinem Buch «Verwaltungsrat und Unternehmenskrise»* unter anderem zusammengetragen, was eigentlich die Aufgabe eines Verwaltungsrates wäre. Danach gehört zu den Pflichten eines VR-Mitglieds: – Sich rechtzeitig und umfassend informieren. – Lückenhafte Informationen zurückweisen. – Bei Anzeichen von Unregelmässigkeiten umfassende Abklärungen durchsetzen. – Besondere Abklärungen bei ungünstiger Entwicklung der geschäftlichen Lage veranlassen. – Durch Stichproben Vollständigkeit und Richtigkeit der Vorlagen und Angaben überprüfen. – Ein zuverlässiges Rechnungswesen, das auch die Entschlussfassung des Verwaltungsrates unterstützt, bereitstellen lassen. – Stellung zu den anstehenden Traktanden nehmen (Stimmenthaltung nur in Ausnahmefällen) und insbesondere auf eigene, abweichende Beurteilungen bei wichtigen Fragen hinweisen. – Für präzise Protokollierung sorgen. – Vermeiden von Abwesenheiten an Verwaltungsratssitzungen. – Kontrollieren des Vollzuges der Verwaltungsratsbeschlüsse.
Eigentlich enthalten diese zehn Gebote nichts, was nicht auch für jeden anderen Job gelten sollte. Der Verwaltungsrat hat es im Gegensatz zum Abteilungsleiter allerdings mit einer ungleich komplexeren Organisation zu tun. Und deshalb beschränkt sich Klaus Oesch auch nicht auf seine zehn Gebote, sondern führt detaillierter und konkreter aus, wie im Unternehmen die Krisenfrüherkennung organisiert werden könnte, mit welchen Organisationsreglementen und internen Kontrollsystemen überbordende Manager im Griff zu halten sind, welche Rolle Berater spielen können, was zu tun ist, wenn das Kind in den Brunnen gefallen, die Krise also eingetreten ist. Im Kern handelt es sich immer wieder um die Verfeinerung der zehn Gebote. Sie mögen banal erscheinen. Wie die Fallbeispiele zeigen, sind sie aber alles andere als selbstverständlich.
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