Viele Steuerpflichtige sparen im Alltag für das Alter, im Glauben, dass ihnen der Konsumverzicht zu einem würdigen Leben im Pensionsalter verhilft. Altersvorsorge ist eine langfristige Entscheidung, ein Projekt über Jahrzehnte. Werden die Vorsorgevermögen auf einmal mit höheren Steuern belastet, verstösst das gegen das Prinzip von Treu und Glauben, denn es ändert die Spielregeln während des Spiels. Wohlverstanden plant der Bundesrat dies nur, um Haushaltsdefizite zu beheben, die aufgrund eines enormen Ausgabenwachstums des Bundes entstanden sind. Wer allerdings jahrzehntelang aktiv in die zweite und die dritte Säule eingezahlt hat, muss auf die geltenden Rahmenbedingungen zu seinem eigenverantwortlichen Alterssparen vertrauen dürfen.

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Der Vorschlag des Bundesrats gründet auf der Annahme, der Kapitalbezug bei der Pensionierung sei steuerlich günstiger als der Rentenbezug. Linke Kreise sehen dies als «Steuerschlupfloch», welches zu einer starken Zunahme der Kapitalbezüge geführt habe. Das ist falsch. Es stimmt zwar, dass die Rentenbezüge abgenommen haben. Die Gründe dafür liegen aber eher in der Tatsache, dass viele bei Eintritt ins Rentenalter einen Teil ihrer Hypothek abzahlen wollen oder müssen. Es ist das Recht jedes Einzelnen, eigenständig über das Vorsorgevermögen bestimmen zu können. Der Behauptung, der Kapitalbezug werde heute ungerechtfertigt gegenüber dem Rentenbezug steuerlich privilegiert, kann durch diverse handfeste Argumente begegnet werden.

Thierry Burkart ist Präsident der FDP Schweiz und vertritt den Kanton Aargau seit 2019 im Ständerat.

So ist auf dem bezogenen Vorsorgekapital Vermögenssteuer zu bezahlen. Zudem werden Erträge auf dem bezogenen Vorsorgekapital anstatt mit Rentensätzen mit normalen Steuersätzen belastet. Die sofortige Besteuerung des ganzen Kapitals muss einen gestaffelten Diskontfaktor berücksichtigen, weil die sofortige Steuerlast auf dem ganzen Kapital höher ist als auf einer Rente etwa in 15 oder 20 Jahren. Zu beachten ist nicht zuletzt auch, dass, wer das Kapital bezieht, auch das volle Anlagerisiko übernimmt.

Der Bundesrat hat angekündigt, dass er beim Bundeshaushalt 3,5 Milliarden Franken pro Jahr einsparen will. Eines steht fest: Der Bund hat ein Ausgaben- und kein Einnahmenproblem. Der Bericht der Expertengruppe Gaillard zeigt auf, dass sich zahlreiche Subventionen etabliert haben, die gestrichen werden können. Zudem sind vielerlei Ausgabenkürzungen möglich. Wohlgemerkt: Dabei handelt sich nicht um ein eigentliches Sparen. Es soll lediglich das Ausgabenwachstum abgeschwächt werden. Der Bund soll sein Ausgabenproblem also dadurch lösen, dass er weniger ausgibt. Anstatt neue Steuern zulasten des Mittelstands zu beschliessen, steht die Politik in der Pflicht, den Bundeshaushalt wieder ins Lot zu bringen. Das strukturelle Defizit ist mittels Dämpfung der Ausgaben zu beseitigen.

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Der Bundesrat sei daran zu erinnern, dass der Staat ein fundamentales Interesse am eigenverantwortlichen Sparen der Bürgerinnen und Bürger hat. Es ist erfreulich, dass in den letzten Jahren auch viele jüngere Menschen begonnen haben, in der Säule 3a vorzusorgen. Es ist ein politischer Fehler, diesen positiven Trend auszubremsen: Wer privat fürs Alter spart, erhöht die Wahrscheinlichkeit, im Alter finanziell unabhängig zu bleiben, und verringert das Risiko, der Allgemeinheit zur Last zu fallen. Steuererhöhungen als einfaches Mittel, um strukturelle Defizite zu kaschieren, sind auch unter diesem Aspekt falsch.

Die FDP kämpft seit Monaten gegen die ungerechte Steuererhöhung bei Kapitalbezügen aus der beruflichen und der privaten Vorsorge. Sollte der Vorschlag des Bundesrats auch durch das Parlament beschlossen werden, wird die FDP das Referendum dagegen ergreifen.