Es war ein abruptes Ende einer langjährigen Strafuntersuchung. Durch seine Einigung mit der Zürcher Staatsanwaltschaft kommt der Bündner Immobilienunternehmer Remo Stoffel mit einer sehr milden Strafe davon: 180 Tage bedingte Freiheitsstrafe, eine Busse von eher homöopathischen 10 000 Franken – und das für einen Mann, den die Justiz zweifelsfrei der Urkundenfälschung überführt hat.

«Es wurden wiederholt Urkunden des kaufmännischen Verkehrs gefälscht oder gefälschte Urkunden des kaufmännischen Verkehrs verwendet, wobei die Fälschungen sehr grosse Beträge betrafen», hält der zuständige Staatsanwalt Peter Giger im Strafbefehl fest.

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So wies der Unternehmer in der Zwischenbilanz seiner Firma Avireal flüssige Mittel in Höhe von 188 Millionen Franken aus, obwohl nur 380 000 Franken vorhanden waren. Bei einem anderen Fall wurde ein Briefkopf der VP Bank in Liechtenstein benutzt für einen angeblichen Mittelnachweis von 208 Millionen Franken – auch das eine Fälschung.

«Strafe viel zu niedrig»

Bei Urkundenfälschung drohen bis zu fünf Jahre Haft. Das milde Urteil ist für den Basler Strafrechtsprofessor Mark Pieth unverständlich. «Angesichts der dokumentierten Taten erscheint mir die Strafe viel zu niedrig. Deutlich kleinere Fälle werden viel schärfer geahndet, etwa Passfälschung. Das ist ein klassischer Fall von ‹Die Kleinen hängt man, die Grossen lässt man laufen›.»

Bleibt die Frage, welche Auswirkungen das sanfte Urteil auf den Fall des Ex-Raiffeisen-Chefs Pierin Vincenz hat. Formal keine: Vincenz wird der ungetreuen Geschäftsbesorgung gemäss Art. 158 Strafgesetzbuch beschuldigt, bei Stoffel ging es um Urkundenfälschung gemäss Artikel 251. Doch die Parallelen sind gross: Auch bei dem Vergehen von Vincenz drohen bis zu fünf Jahre Haft.

Beiden Fällen gingen intensive Ermittlungen voraus – 4000 A4-Seiten füllen die Aktenorder des Stoffel-Verfahrens, bei Vincenz dürfte das Volumen ähnlich hoch sein. Und bei beiden gehen die Vergehen bis ins Jahr 2005 zurück, was das Verjährungsthema ins Spiel bringt: Bei Stoffel der Kauf der Immobilienfirma Avireal, bei Vincenz die verdeckte Beteiligung an der Kartenfirma Commtrain Card Solutions.

Stoffel und Vincenz: Debatte um Verhältnismässigkeit droht

Pikant: Der Staatsanwalt im Fall Stoffel ist dem Chefankläger von Vincenz und dessen Männerfreund Beat Stocker unterstellt. Peter Giger arbeitet in der Abteilung A der auf Wirtschaftsdelikte spezialisierten Staatsanwaltschaft III. Sein Chef segnete den Stoffel-Soft-Deal ab: Marc Jean-Richard-dit-Bressel.

Ihm droht eine Debatte um die Verhältnismässigkeit: Wenn eine schwere Urkundenfälschung so mild bestraft wird – wie liesse sich dann im Fall Vincenz eine härtere Sanktion für eher als weniger gravierend geltende Delikte – Spesenbetrug und verdeckte Firmenbeteiligungen – rechtfertigen?

Schon die Dauer der Untersuchungshaft wirft Fragen auf: Stoffel sass gerade vier Tage, Vincenz und Stocker mehr als vier Monate. Strafrechtsprofessor Pieth zum Stoffel-Urteil: «Die Staatsanwaltschaft hat hier Erklärungsbedarf.» 

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