Nicht genug, dass Marc Jean-Richard-dit-Bressel im Prozess gegen den ehemaligen Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz und weitere Angeklagte eine Anklageschrift einreichte, die zurückgewiesen wurde, wie das Zürcher Obergericht im Februar bekannt gab, weil sie formell ungenügend und «unnötig ausschweifend» war, was zur Folge hatte, dass das Urteil der Vorinstanz aufgehoben und er nach Jahren der Prozessführung wieder auf Feld eins verwiesen wurde.

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Zusätzlich sind jetzt noch neue Details über seine Vorgehensweise aufgetaucht, die auch sonst ein schlechtes Bild des Anklägers zeichnen. So enthüllte die «NZZ am Sonntag», dass er den Entwurf der Anklage dem emeritierten Zürcher Strafrechtsprofessor Andreas Donatsch vorgelegt habe, der einst seine Habilitationsschrift betreut hat. Echt jetzt? Kann ein Abteilungsleiter einer grossen Staatsanwaltschaft – er leitet seit 2008 die Abteilung A der für Wirtschaftsdelikte zuständigen Zürcher Staatsanwaltschaft III – eine Anklageschrift nicht verfassen, ohne seinen alten Doktorvater um Rat zu fragen? Nun ist es nicht verboten, von aussen einen Experten beizuziehen, aber dies betrifft ausdrücklich Bereiche, für die besondere Kenntnisse nötig sind, etwa bei einer psychiatrischen Einschätzung. Aber doch nicht für das ureigenste Gebiet, für das man selber ausgebildet ist. Das manifestiert nicht nur wenig Vertrauen in das eigene Können, er hat damit möglicherweise auch das Amtsgeheimnis verletzt, wie etwa der Zürcher Wirtschaftsrechtsprofessor Peter V. Kunz sagt, der gar seine Absetzung fordert. Das würde die ohnehin schon arg verzögerte Sache weiter in die Länge ziehen.

Für Vincenz ist das Ganze eine zwiespältige Sache: Einerseits geht für ihn die Ungewissheit damit weiter, andererseits könnte die Berücksichtigung der auch für ihn unangenehmen Umstände dazu führen, dass das Urteil dannzumal milder ausfallen wird. Professor Kunz sagte in der «NZZ» gar: «Pierin Vincenz wird nie ins Gefängnis müssen.»