Der amerikanische Finanzgigant BlackRock ist über seine Fonds an fast allen börsenkotierten Firmen in der Schweiz beteiligt. Dabei pocht man bei den Firmen, wo man Aktionär ist, auf höchste Standards in Sachen Corporate Governance. So werden Verwaltungsräte, die länger als zwölf Jahre im Amt sind, von BlackRock nicht mehr als unabhängig anerkannt – und de facto einfach nicht mehr wiedergewählt.
Mit sich selber ist man grosszügiger: Für das eigene Verwaltungsratsmitglied Mathis Cabiallavetta lässt BlackRock fünf grade sein. Er wurde an der BlackRock-Generalversammlung vom Mai überraschenderweise erneut aufgestellt und gewählt.
Er ist bereits seit 2007 im Amt und erreichte eigentlich schon 2019 die Amtszeitlimite von zwölf Jahren. Dass er damals weitermachen durfte, wurde von BlackRock mit den in den USA von Europa abweichenden Gepflogenheiten begründet.
Auch Altersgrenze nun erreicht
Nun erreichte er eine weitere Limite – die Altersgrenze – und darf auch da weitermachen, obwohl BlackRock noch letztes Jahr BILANZ wissen liess, die Altersgrenze gelte strikt.
Im aktuellen Proxy-Statement begründet BlackRock den Ausnahmefall. Der Verwaltungsrat erkenne, dass Cabiallavetta das Pensionsalter erreicht habe und eigentlich nicht mehr wählbar sei, heisst es, ausser der VR setze explizit für ihn die Regel ausser Kraft. Angesichts der «globalen und finanziellen Expertise» und der «umfangreichen Erfahrung» von Cabiallavetta und vor dem Hintergrund mehrerer anderer Erneuerungen im Board sei es «im besten Interesse der Firma und ihrer Aktionäre», die Alterslimite für ihn auszusetzen.
Das sahen offenbar auch die Aktionäre so: Er erhielt 98,8 Prozent der Stimmen.