Die 300 Reichsten sind gemäss Recherchen der BILANZ noch reicher geworden: Total besitzen sie fast 590 Milliarden Franken. Während die Linke die wachsende Ungleichheit im Lande beklagt, sorgt sich die Rechte um die Privatsphäre der Reichsten.
So wollte der SVP-Nationalrat Maximilian Reimann in der Fragestunde vom 8. Dezember von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf wissen, wie sich die BILANZ-Liste mit dem «von der Landesregierung hoch gepriesenen Persönlichkeits- und Datenschutz» vertrage und ob ausgeschlossen werden könne, dass eidgenössische und kantonale Steuerämter «in die fragwürdige Datenbeschaffung involviert» seien.
Eine kleine Nachhilfelektion von Widmer-Schlumpf
Widmer-Schlumpf antwortete mit einer kleinen Nachhilfelektion in Steuerrecht: Es seien nur die Kantone, welche die Vermögenssteuerdaten erhöben, und sie seien der Geheimhaltungspflicht unterstellt, insofern keine anderslautende Grundlage im kantonalen Recht bestehe.
«Ein Verstoss gegen diese Vorschrift kann sowohl disziplinarisch als auch strafrechtlich geahndet werden», sagte Widmer-Schlumpf. Reimanns letzte Frage, wie es «mit dem generalpräventiven Schutz» der Reichsten gegenüber «individueller wie organisierter Kriminalität» stehe, liess Widmer-Schlumpf hingegen unbeantwortet.