UBS-Präsident Axel Weber gibt sich gern als Musterknabe der Corporate Governance. Wie im letzten Jahr angekündigt, hat der Verwaltungsrat unter seiner Leitung die Nachfolgesuche für seine Position angestossen. Mehrfach hat der 64-Jährige betont, dass im April 2022 nach zehn Jahren an der Spitze Schluss ist.
Doch es verdichten sich die Anzeichen, dass er selbst sein eigener Nachfolger werden könnte. In dem Kontrollgremium ist kein valabler Nachfolger auszumachen für den schönen Job – mit bis zu sechs Millionen Franken das höchstbezahlte nichtexekutive Bankpräsidium der Welt. Der britische Vizepräsident Jeremy Anderson, erst seit einem Jahr in der neuen Rolle, kommt als langjähriger KPMG-Mann kaum in Frage, zumal er in der Schweiz nur wenig vernetzt ist.
Schwache Schweiz-Fraktion
Swissness ist angesichts des holländischen CEO Ralph Hamers aber ein Must. Die Schweiz-Fraktion ist jedoch nur schwach vertreten: Die Ökonomin Beatrice Weder di Mauro geht im April, Ex-SIX-Präsident Reto Francioni folgt zwei Jahre später. Und die diesjährigen Neuzugänge – Roche-Justitiarin Claudia Böckstiegel und Duftkonzern-Präsident Patrick Firmenich – haben keine Bankerfahrung. Von den externen Anwärtern ist Blackrock-Mann Philipp Hildebrand nach seiner missglückten OECD-Kandidatur keine Option mehr.
Am ehesten fänden sich noch Kandidaten bei der «Zürich» – durch die geplante VR-Zuwahl von UBS-Schweiz-Chefin Sabine Keller-Busse sind die Bande bereits eng: CEO Mario Greco wäre aus Sicht der Investoren der wohl beste Kandidat, Vizepräsident Christoph Franz, bei Roche Präsident, wäre eine denkbare Wahl, sollte CEO Severin Schwan dort auf den Präsidentensessel drängen. Doch für nächstes Jahr kämen beide Personalien zu früh.
Geldwäsche-Verfahren gegen Hamers
Kommt hinzu, dass das Geldwäsche-Verfahren gegen Hamers in Holland über der Bank hängt. Zwar ist selbst bei einer Anklage keineswegs sicher, dass der Holländer gehen muss: Sollte es keine neuen Fakten geben, wie Hamers betont, wäre eine Kündigung arbeitsrechtlich schwierig – schliesslich hat der Verwaltungsrat ihn ja in voller Kenntnis der Faktenlage angestellt.
Bewegung wird in dem Fall jedoch erst im nächsten Jahr erwartet – pünktlich zum eigentlich geplanten Abgang Webers. Der Präsident kann dann glaubhaft versichern, dass er kaum in Turbulenzen von Bord gehen darf. Und gerade weil er sich stets als Musterknabe der Corporate Governance gibt, tritt er bei der konkreten Nachfolgesuche in den Ausstand – dass sich keine valablen Nachfolger aufdrängen, ist ja vorgespurt. Er kann warten, bis er gefragt wird. Zwei Extra-Jahre lässt das UBS-Reglement in Sonderfällen zu. Ein Beteiligter: «Two more years – das wäre ein meisterhaftes Spiel.»