Experten beantworten Ihre Fragen

Im Bereich Invest bekommen Sie regelmässig Informationen rund um Anlagethemen. Doch oft stellen sich konkrete Fragen aufgrund der individuellen Vermögenssituation, die im Rahmen der normalen redaktionellen Berichterstattung nicht erschöpfend beantwortet werden können. Etwa bei Immobilien- und Steuerfragen gibt es immer wieder kantonale Unterschiede, die ins Gewicht fallen.

Deshalb stellen wir unseren Abonnentinnen und Abonnenten ab sofort einen neuen Service zur Verfügung und werden Ihre Fragen rund um die Vermögensanlage inklusive Immobilien und steuerlichen Aspekten von einem Expertenteam in kurzer Frist beantworten – konkret, produkteunabhängig, diskret und kompetent.

Weitere Informationen zur Geldberatung gibt es unter www.handelszeitung.ch/geldberatung.

Eine Auswahl der Fragen inklusive der entsprechenden Antworten stellen wir Ihnen wöchentlich vor.

Frage: In wenigen Jahren werde ich pensioniert. Da ich nicht bei bester Gesundheit bin, möchte ich meine wertvolle Eigentumswohnung meinen Kindern schenken, damit ich die Wohnung nicht wegen der Pflegekosten vielleicht verkaufen muss. Ist das eine gute Idee?

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Nein. Verschenken Sie Ihre Wohnung - oder verkaufen Sie diese Ihren Kindern deutlich unter dem Verkehrswert - , wird das Steueramt das später als freiwilligen Vermögensverzicht taxieren und Ihnen gegebenenfalls die Ergänzungsleistungen kürzen. Der Freibetrag beträgt 10 000 Franken pro Jahr; multipliziert mit den Jahren, wird nur dieser Verzicht akzeptiert. Gäbe es diese Regelung nicht, würden viele ihr Haus kurzfristig überschreiben und die Allgemeinheit müsste trotz vermögenden Kindern für die Kosten aufkommen.