Frage: Unsere Tochter heiratet. Zur Hochzeit möchten wir ihr für einen geplanten Hauskauf 150'000 Franken schenken. Wie stellen wir sicher, dass das Geld ausschliesslich Eigentum unserer Tochter bleibt? Wir wohnen im Kanton St. Gallen.
Die Schenkung an Ihre Tochter ist in der Steuererklärung samt Adresse in der entsprechenden Rubrik zu vermerken, um den Kapitalabfluss zu erklären. Ihre Tochter muss die Schenkung ihrerseits in ihrer Steuererklärung vermerken und Sie umgekehrt als Schenker bezeichnen.
Die Schenkung selbst bleibt in St. Gallen – wie in den allermeisten Kantonen – steuerfrei. Künftig muss Ihre Tochter das Geld aber in ihrem Vermögen versteuern. Da Sie den Vermögensübertrag klar als Schenkung deklarieren, geht das Geld – von Sonderfällen bei Gütergemeinschaft abgesehen – automatisch in das Eigengut und damit in das alleinige Eigentum Ihrer Tochter über.
Dies ist auch darum notwendig, weil eine Schenkung, die auch an den Schwiegersohn ginge, bei ihm eine empfindliche Besteuerung auslösen würde.