Experten beantworten Ihre Fragen

Im Bereich Invest bekommen Sie regelmässig Informationen rund um Anlagethemen. Doch oft stellen sich konkrete Fragen aufgrund der individuellen Vermögenssituation, die im Rahmen der normalen redaktionellen Berichterstattung nicht erschöpfend beantwortet werden können. Etwa bei Immobilien- und Steuerfragen gibt es immer wieder kantonale Unterschiede, die ins Gewicht fallen.

Deshalb stellen wir unseren Abonnentinnen und Abonnenten ab sofort einen neuen Service zur Verfügung und werden Ihre Fragen rund um die Vermögensanlage inklusive Immobilien und steuerlichen Aspekten von einem Expertenteam in kurzer Frist beantworten – konkret, produkteunabhängig, diskret und kompetent.

Weitere Informationen zur Geldberatung gibt es unter www.handelszeitung.ch/geldberatung.

Eine Auswahl der Fragen inklusive der entsprechenden Antworten stellen wir Ihnen wöchentlich vor.

Frage: Unsere Tochter heiratet. Zur Hochzeit möchten wir ihr für einen geplanten Hauskauf 150'000 Franken schenken. Wie stellen wir sicher, dass das Geld ausschliesslich Eigentum unserer Tochter bleibt? Wir wohnen im Kanton St. Gallen.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

Die Schenkung an Ihre Tochter ist in der Steuererklärung samt Adresse in der entsprechenden Rubrik zu vermerken, um den Kapitalabfluss zu erklären. Ihre Tochter muss die Schenkung ihrerseits in ihrer Steuererklärung vermerken und Sie umgekehrt als Schenker bezeichnen. 

Die Schenkung selbst bleibt in St. Gallen – wie in den allermeisten Kantonen – steuerfrei. Künftig muss Ihre Tochter das Geld aber in ihrem Vermögen versteuern. Da Sie den Vermögensübertrag klar als Schenkung deklarieren, geht das Geld – von Sonderfällen bei Gütergemeinschaft abgesehen – automatisch in das Eigengut und damit in das alleinige Eigentum Ihrer Tochter über. 

Dies ist auch darum notwendig, weil eine Schenkung, die auch an den Schwiegersohn ginge, bei ihm eine empfindliche Besteuerung auslösen würde.