Erhöhung vom Kreditbetrag
Die Berücksichtigung des Einkommens des Partners bringt einen höheren Budgetfreibetrag und somit höheren Kreditbetrag.
Zur Bestimmung vom Maximalbetrag des Kredits werden bei der Berechnung des Budgets die aufkommenden Ausgaben vom Einkommen abgezogen. Der dadurch berechnete monatlich verfügbare Freibetrag wird mit 36 multipliziert und ergibt somit den maximal erhältlichen Kreditbetrag. Wenn beide Ehepartner über ein Einkommen verfügen, fällt der berechnete Freibetrag bei einer gemeinsamen Kreditaufnahme also grösser aus, da in diesem Fall der Aufwand proportional zum jeweiligen Einkommen aufgeteilt wird. Somit fällt dank der positiveren Budgetberechnung auch der maximal gewährte Kreditbetrag höher aus.
Um einen höheren Kreditbetrag zu erhalten ist es auch möglich separat über zwei Verträge je einen Privatkredit aufzunehmen, anstatt gemeinsam nur einen kleineren Betrag zu erhalten. Dadurch besteht beispielsweise die Möglichkeit separat einen Kreditbetrag von 50'000 CHF zu einer jeweils über einen Kreditrechner bestimmten, passenden Monatsrate aufzunehmen und somit schlussendlich einen Gesamtbetrag von 100'000 CHF zu erhalten anstelle einer gemeinsamen Kreditaufnahme von nur 50'000 CHF.
Alleinige Haftung vom Antragsteller
Der Kreditnehmer haftet alleine für den Kreditbetrag.
Bei einer Kreditaufnahme bis 80'000 CHF haftet der Partner für die Schuldsumme nicht mit. Erst bei Beträgen ab 80'000 CHF besteht die Möglichkeit einen solidarischen Kreditvertrag zu unterzeichnen. Nur in diesem Fall würde der Partner ebenfalls haften. Dank der üblichen alleinigen Haftung ist der Partner also geschützt. Zum Beispiel würde es demzufolge auch nicht dem Ehepartner zufallen die Bezahlung der Raten zu übernehmen, falls der Kreditnehmer diese nicht mehr tätigen würde. Auf die gleiche Weise würden Zahlungsverzüge durch diesen auch nicht zu negativen ZEK-Einträgen auf den Namen des Ehepartners führen. Zudem wird der Ehepartner auch geschützt falls er gar nicht beim Kreditantrag mitberücksichtigt werden möchte. Zur Berücksichtigung braucht es nämlich dessen Einverständnis.
Höhere Erfolgschancen
Indem der Partner berücksichtigt wird, erhöhen sich die Erfolgschancen auf eine Kreditgewährung.
Der bei der Budgetberechnung bestimmte Freibetrag ist auch bei der Entscheidung darüber, ob ein positiver Kreditentscheid vergeben wird, ausschlaggebend. Fällt der Freibetrag nämlich zu klein aus, kann dies als Grund für die Ablehnung eines Kreditantrags gelten. Somit kann sich die Berücksichtigung des Partners bei der Budgetberechnung auch positiv auf die Wahrscheinlichkeit darüber, ob der Kreditantrag bewilligt wird, auswirken. Falls ein erstmaliger Antrag vom Kreditsuchenden allein abgelehnt wurde, lohnt es sich daher erneut unter Berücksichtigung des Partners einen Antrag, zum Beispiel über einen Kreditrechner, zu stellen, da sich somit die Erfolgschancen auf eine Kreditgewährung verbessern.
Tieferer Zinssatz
Dank des höheren Budgetfreiraums und der positiveren Budgetberechnung wird ein tieferer Kreditzinssatz erhalten.
Nebst einem höheren Kreditbetrag und einer grösseren Chance auf einen positiven Kreditentscheid, kann indem der Ehepartner beim Antrag berücksichtigt wird auch ein besserer Zins für den gewünschten Privatkredit erhalten werden. Denn dank eines höheren Budgetfreiraums wird auch ein tieferer Zinssatz für den Kredit gewährt. Zudem werden dem Antragsteller bei einer besseren Budgetberechnung auch mehr Angebote von verschiedenen Anbietern unterbreiten werden. Diese Offerten werden sich bezüglich Beträgen und Zinssätzen unterscheiden, so dass sich darunter auch solche zu tieferen Zinssätzen befinden werden. Ein besonders einfacher Weg sich die Angebote der verschiedenen Anbieter einzuholen ist über einen Kreditvermittler wie die Mutuo AG. Dabei reicht ein Antrag aus um ohne Aufwand von den unterschiedlichen Offerten die beste zu erhalten.
Zusätzliche Informationen: