Als Bundesrätinnen verdienen Karin Keller-Sutter und Viola Amherd brutto rund 445'000 Franken im Jahr. Hinzu kommt eine Spesenpauschale von jährlich 30'000 Franken. Als weitere Leistungen übernimmt der Bund die Kosten für die Telekommunikation.

Wie alle anderen Bundesratsmitglieder haben Keller-Sutter und Amherd Anrecht auf zwei Fahrzeuge, ein Repräsentationsfahrzeug und ein Dienstfahrtzeug. Ausserdem erhalten sie ein SBB-Generalabonnement der 1. Klasse und ein GA für die Schweizer Seilbahnen.

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Ruhegehalt in der Höhe des halben Lohnes

Die zurücktretenden Bundesräte Doris Leuthard und Johann Schneider-Ammann erhalten ein Ruhegehalt in der Höhe des halben Lohnes, also rund 220'000 Franken. Diese Regelung gilt, wenn ein Bundesratsmitglied mindestens vier Jahre im Amt war.

Die effektive Höhe der Pension hängt allerdings davon ab, ob eine Bundesrätin oder ein Bundesrat nach dem Rücktritt eine lukrative Tätigkeit aufnimmt. Übersteigt das Einkommen zusammen mit dem Ruhegehalt die frühere Besoldung, wird das Ruhegehalt um den überschiessenden Betrag gekürzt.

Bundesräte und Bundesrätinnen sind frei, nach dem Austritt aus der Regierung ein bezahltes Mandat auszuüben. Eine Vorlage, die eine Wartefrist von zwei Jahren vorgesehen hätte, scheiterte im Parlament. Der Bundesrat arbeitete jedoch einen Verhaltenskodex aus, um Interessenskonflikte zu vermeiden. Inzwischen ist im Nationalrat ein neuer Anlauf für eine Karenzfrist hängig.

(sda/ccr)