Eduardo Leemann ist gerade beim Trekken in Patagonien, hat selten Telefonempfang und keinen Kommentar zum Fall abzugeben, wie er per SMS mitteilt. Im Frühjahr 2013 dagegen befasste sich der damalige Chef der Zürcher Privatbank Falcon intensiv mit der Milliarde aus Malaysia, wie neue Gerichtsdokumente zeigen: Leemann telefonierte wiederholt mit Jho Low, dem flüchtigen Mastermind hinter dem Betrugsfall um den malaysischen Staatsfonds 1MDB. So auch am 25. März 2013, als sich der Schweizer Banker am Telefon bei Low beklagte, dass die Dokumentation der transferierten Vermögenswerte schlichtweg ungenügend sei: «Wenn es sich jemand nur schon aus der Ferne ansieht, wird das zum Problem.»
Prophetische Worte Leemanns. Denn der 1MDB-Fall bescherte Falcon Jahre später eine Sanktion der Finanzmarktaufsicht. Und der Fall treibt weltweit die Behörden bis heute um. Zuletzt geriet Goldman Sachs ins Visier der Strafverfolger.
Zum Wohle des malaysischen Volkes
Trotz Leemanns Mahnung gab die Zürcher Bank Falcon 2013 schliesslich grünes Licht für die Buchungen eines malaysischen Geschäftsmannes, ohne Geldwäscherei-Meldung zu erstatten. So gingen zwischen 21. und 25. März 1,26 Milliarden Dollar auf Falcon-Konti ein, von denen 1,06 Milliarden gleich wieder abflossen. Bis im Herbst 2013 wurden rund 1,8 Milliarden Dollar über die Bank gewaschen. Zum Vergleich: Falcon verwaltete seinerzeit knapp 14 Milliarden Franken.
Was Jho Low beziehungsweise sein Strohmann Eric Tan bei Falcon durchschleusten, waren Vermögen des malaysischen Staatsfonds 1MDB. Jenes Staatsfonds zum Wohle des malaysischen Volkes, der bis 2013 6,5 Milliarden Dollar geäufnet hatte, von denen schliesslich mehr als 2,7 Milliarden Dollar veruntreut wurden. Mit dem Geld finanzierten Jho Low und Co. ihr Luxusleben und hielten Politiker und hohe Beamte in Malaysia und Abu Dhabi bei Laune.
Der 1MDB-Fall ist ein Lehrstück in globaler Wirtschaftskriminalität. Aber nicht nur. Der Fall zeigt auch exemplarisch, wie die Teppichetage einer Bank die eigene Compliance übersteuern kann. «Aus verschiedenen Telefonaufzeichnungen ergibt sich, dass der damalige CEO Eduardo Leemann nach Wahrnehmung der Angestellten zumindest zeitweise Druck ausübte, damit die Transaktionen rasch genehmigt würden», heisst es in einem jüngst ergangenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVG). Leemann sei «die treibende Kraft» gewesen, welche die Transaktion durchführen wollte. Auch der damalige Falcon-Präsident Mohamed Al-Husseiny habe Druck ausgeübt.
Die Bankspitze peitschte also den Milliardentransfer durch, obwohl es von Anbeginn an klare Verdachtsmomente für Geldwäsche gab: Im Winter 2012 eröffnete ein Mann namens Eric Tan bei der Falcon-Filiale in Singapur mehrere Konten für seine Offshore-Gesellschaften. Tan wurde der Bank als Person aus dem Umfeld des malaysischen Premiers eingeführt. Als erfolgreicher Geschäftsmann, der gemäss Know-your-Customer-Dokumentation ein geschätztes Vermögen von 135 Millionen Dollar hatte. Bei Falcon rechnete man deshalb mit Vermögenszuflüssen von etwa 60 Millionen Dollar. Was Tan in einem Mail am 18. März 2013 an Falcon-Chef Leemann und seine Kundenberaterin in Zürich dann aber ankündigte, sprengte mit 1,2 Milliarden Dollar jeglichen Rahmen. Seine Gesellschaften auf den Britischen Jungferninseln würden «private Darlehensvereinbarungen» mit drei Offshore-Fonds eingehen, lautete die Plausibilisierung des Jho-Low-Strohmanns. In Tat und Wahrheit stammte der Milliardenbetrag jedoch aus einer Bond-Emission des Staatsfonds 1MDB.
Wichtige Dokumente fehlten
Bei der verantwortlichen Falcon-Filiale in Singapur läuteten die Alarmglocken. Noch am Tag der ersten Transaktion war der dortige Filialleiter der Ansicht, dass diverse wichtige Fragen offen seien und Dokumente ausstünden über Herkunft und Verwendung der Gelder und die Frage, weshalb die Transaktionen überhaupt über die Bank laufen müssten. Schliesslich sollte Tans Milliarde von der Schweizer BSI eingebucht werden: Weshalb also wickelte die Tessiner Bank die Darlehensvereinbarungen nicht selber ab? Zumal für Falcon bloss 120 000 Franken an Überweisungsgebühren winkten. «Die ganze Transaktion stinkt zum Himmel nach Geldwäscherei», sagte der damalige Singapur-Leiter gemäss Gesprächsprotokollen.
Doch das verbale Aufbäumen des Bankers nützte ihm später wenig. Er geriet trotzdem in die Mühlen der 1MDB-Ermittlungen.
Die Monetary Authority of Singapore entzog im Frühjahr 2017 der Falcon-Filiale die lokale Lizenz. Ihr Leiter musste für 28 Wochen hinter Gitter und erhielt im Stadtstaat ein lebenslanges Berufsverbot. Dabei hatte der Singapur-Leiter Falcon-Chef Leemann direkt kontaktiert, als ein Teil des Geldes bereits eingebucht und weiter distribuiert worden war. Auch Leemann missfiel der Milliardentransfer sichtlich und er wandte sich mit drastischen Worten in einer Telefonkonferenz an seinen damaligen Präsidenten Mohamed Al-Husseiny: «Dies ist nicht professionell, unvorbereitet und amateurhaft. Die erhaltene Dokumentation ist ein Witz, Mohamed, ein Witz! (...) Entweder du sprichst jetzt mit Jho und sagst ihm, dass er eine Dokumentation liefern soll, mit der meine Compliance leben kann, oder wir haben ein grosses Problem.»
Passiert ist nichts. Trotz klaren Verdachtsmomenten machte die Bank keine Meldung an die Geldwäscherei-Meldestelle MROS. Nicht zuletzt, weil Präsident Al-Husseiny die Geschäfte stets zu plausibilisieren suchte und für die Rechtmässigkeit der Transfers bürgte. Was die operative Falcon-Führung damals nicht wusste: 1MDB-Mastermind Jho Low hatte den Bankpräsidenten längst gekauft, indem er Al-Husseiny bereits 2012 verdeckt rund 66 Millionen Dollar überwiesen hatte.
Das Doppelspiel von Präsident Al-Husseiny fiel allerdings auf fruchtbaren Boden: Das BVG-Urteil hält fest, dass die damalige Geschäftsleitung um CEO Leemann und COO Tobias Unger «in Kenntnis der möglicherweise geldwäschereirechtlich heiklen Punkte» agierte und die Compliance «über weite Strecken keine Entscheidbefugnis hatte, sondern vielmehr als eine Art Stabsstelle» fungierte. Dennoch attestierte der damalige Revisor Ernst & Young Falcon noch Mitte 2015, die Geldwäscherei-Präsentation sei «grundsätzlich angemessen».