Definition
Unter einem Aval (italeinisch avallo, „Bürgschaft“) versteht man eine Garantie oder Bürgschaft, die eine Bank für einen ihrer Kunden übernimmt.
Hintergrund
Neben einer Kreditaufnahme können Bankkunden auch einen sogenannten Avalkredit in Form einer Bankbürgschaft in Anspruch nehmen. Avalkredite werden gleichermassen an Privat- als auch an Geschäftskunden erteilt. Bei einem Aval fliesst zunächst kein Geld wie bei einem herkömmlichen Kredit, sondern die Bank übernimmt hier nur eine Garantieleistung. Das heisst, mit einem Aval geht eine Bank im Falle einer Inanspruchnahme eine Verpflichtung ein, für ihren Kunden eine bestimmte Summe an einen Gläubiger zu bezahlen. Dazu gehören zum Beispiel Miet-, Gewährleistungs-, Vertragserfüllungs-, Anzahlungs-, Bietungs- oder Wechselavale. Für die Gewährung eines Avalkredits werden von Banken häufig auch Sicherheiten verlangt.
Avalgebühren
Avalkredite sind für die Bankkunden natürlich nicht unentgeltlich, sondern es fallen sogenannte Avalgebühren (Avalprovisionen) an. Diese können für die Bearbeitungskosten der Bank einmalig berechnet werden oder bei länger laufenden Avalkrediten auch als eine monatliche oder jährliche Belastung infrage kommen. Die Höhe der Avalgebühr orientiert sich an der Höhe der Bürgschaft. Meist beläuft sich die Gebühr auf 0,25 bis 0,30 Prozent pro Monat.
Beendigung
Avalkredite sind Eventualverpflichtungen, die nicht getilgt werden müssen. Wenn der Zweck erfüllt wurde, wird der Avalkredit durch Rückgabe der Originalurkunde an die Bank ausgebucht. Mit der Rückgabe der Urkunde können etwaige Rechte aus dem Aval nicht mehr geltend gemacht werden.