Definition
Der Käufer eines Calls (deutsch „Kauf-Option“) erwirbt das Recht, aber nicht die Pflicht, zu einem späteren Zeitpunkt ein bestimmtes Volumen an Aktien zu einem vereinbarten Preis zu kaufen.
Hintergrund
Bei US-amerikanischen Optionen kann der Käufer eines Calls dieses Recht innerhalb der Laufzeit jederzeit ausüben. Bei Optionen aus dem europäischen Raum geht das nur am Fälligkeitstag. Bei Ausübung dieses Rechts muss die andere Seite des Calls, der Verkäufer (auch Stillhalter genannt), die Aktien zu diesem vereinbarten Preis (Basispreis) verkaufen. Börsenspekulanten kaufen Calls, wenn sie glauben, dass die Kurse von bestimmten Aktien (Basiswerten) steigen werden. Geht die Spekulation auf, erwirbt der Käufer von Kauf-Optionen Aktien zu niedrigeren Kursen und verkauft sie zu höheren Kursen an den Stillhalter. Der Käufer kann also für sich einen Gewinn realisieren, wenn der Kurs der Aktien den Basispreis plus Optionsprämie übersteigt (Break-Even-Point). Tritt diese Erwartung letztlich nicht ein, übt der Käufer die Option nicht aus. Das Verlustrisiko begrenzt sich auf die bezahlte Optionsprämie. Wogegen der Stillhalter den Gewinn in Höhe dieser Prämie erzielt.
Beispiel für einen Call
Ein Investor erwirbt einen Call auf eine bestimmte Aktie. Der Ausübungspreis soll bei 100 Euro und die Optionsprämie bei 7 Euro liegen. Steigt die Aktie nicht über 107 Euro, verfällt die Kaufoption, und der Investor muss einen Verlust von 7 Euro akzeptieren. Denn die Aktie kann zu einem tieferen Preis am Kassamarkt gekauft werden. Geht der Kurs dann zum Beispiel auf 135 Euro und liegt damit über den 107 Euro, erzielt der Spekulant einen Gewinn von 28 Euro. Bei einem Call sind Gewinne theoretisch unbegrenzt. Denn je höher der Basiswert steigt, umso grösser wird der Gewinn. Der Stillhalter (Verkäufer) trägt andererseits ein theoretisch unbegrenztes Verlustrisiko. Ein Put (deutsch „Verkaufsoption“) ist das Gegenstück zu einem Call. Call und Put können in vielfältiger Form miteinander kombiniert werden.