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Finanzlexikon

Emittent

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Definition

Ein Emittent tritt für seine Kapitalbeschaffung auf den Geld- oder Kapitalmärkten als Herausgeber von Wertpapieren oder ähnlichen Urkunden auf. Nicht selten werden solche Emissionen mit Hilfe eines Bankenkonsortiums abgewickelt.

Hintergrund

Bei einer Emission von Aktien handelt es sich bei den Emittenten um Unternehmen und bei Rentenpapieren sind es entweder ebenfalls Unternehmen oder es sind der Staat, öffentliche Körperschaften bzw. andere Institutionen. Darüber hinaus wird zwischen so genannten Dauer-Emittenten und Einmal-Emittenten unterschieden. Die Emission dient der Beschaffung von Fremdkapital bzw. der Erhöhung des Eigenkapitals sowie der Erhöhung der Marktkapitalisierung. Man unterscheidet Selbst- und Fremdemissionen. Bei einer Selbstemission platziert der Emittent unter eigenem Namen und für eigene Rechnung seine eigenen Wertpapiere an der Börse. Der Emittent ist dann der direkte Partner des Anlegers und er muss daher das Verkaufsrisiko selbst übernehmen. Zudem ist die komplette Abwicklung von ihm zu leisten. Selbstemissionen werden in der Regel von Banken ausgeführt. Wogegen Unternehmen aus juristischen Gründen nur als Selbstemittent agieren können, wenn die Emission außerbörslich geplant ist. Bei der Fremdemission beauftragt der Emittent ein Kreditinstitut oder auch bei größeren Emissionen ein Bankenkonsortium, das aus mehreren Banken besteht, um die Wertpapieremission für den Emittenten durchführen. Das Konsortium verfügt über die Expertise und vor allem auch über die erforderliche Absatzorganisation. Bei einem Übernahmekonsortium trägt die Bankengruppe auch das Absatzrisiko.

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