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Finanzlexikon

Gewinn

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Definition

Ein Gewinn ist in der Betriebswirtschaftslehre der Überschuss der Erträge über die Aufwendungen. Ein negativer Gewinn wird als Verlust bezeichnet. Gegenteil: Verlust.

Hintergrund

Der Gewinn gibt an, wie viel ein Unternehmen in einer Abrechnungsperiode „verdient“ hat. Die Ermittlung des Gewinns ist für die Steuerung (intern) und Bewertung (extern) eines Unternehmens von großer Bedeutung. Rechnerisch ergibt sich ein unternehmerischer Gewinn aus der Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen, sofern die Aufwendungen niedriger sind als die Erträge. Ein Gewinn kann aber nach den Kriterien der Betriebswirtschaftslehre, des Handels- bzw. Steuerrechts und des internen Rechnungswesens jedoch sehr unterschiedlich definiert bzw. ermittelt werden. Wird aus betriebswirtschaftlichen Gründen das Ziel einer Nominalkapitalerhaltung angestrebt, so liegt ein Gewinn immer dann vor, wenn die Geschäftstätigkeit das Eigenkapital erhöhen konnte. Darauf bauen Regularien des Handels- und Steuerrechts auf. Wogegen bei einer Realkapitalerhaltung sich das Eigenkapital um mehr als die Inflationsrate erhöht haben muss. Hinsichtlich einer absoluten Substanzerhaltung entsteht also nur dann ein Gewinn, wenn der Unternehmenswert gestiegen ist.

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Betriebswirtschaftliche Bewertung

Als betriebswirtschaftliche Kennzahl ist der Gewinn ohne einen klaren Bezug eher ungeeignet. Ein solcher Bezug könnte zum Beispiel die Höhe des Kapitals sein, das die Basis für den erzielten Gewinn diente. Die Aussagekraft wird auch dadurch reduziert, weil der ausgewiesene Gewinn häufig nicht das Ergebnis der tatsächlichen Historie widerspiegelt, weil gesetzliche Bestimmungen und Bilanzpolitik dies im Sinne von Rücklagenbildung, Bilanzierungsmethoden bzw. stille Reserven etc. erschweren oder unmöglich machen.