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Finanzlexikon

Inhaberaktie

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Definition

Bei einer Inhaberaktie ist der Aktiengesellschaft nicht bekannt, wem die Anteile des Unternehmens namentlich gehören. Die Inhaberaktie wird daher Inhaberpapier genannt. Sie ist die gebräuchlichste Form eines Anteilscheins einer AG. Gegenteil: Namensaktien.

Hintergrund

Eine Inhaberaktie lässt sich problemlos auf andere übertragen als auch veräußern. Wobei diese Übertragung börslich und außerbörslich jederzeit möglich ist. Mit dem Erwerb einer Inhaberaktie erhält ein Käufer je nach Höhe des Nennwertes Mitgliedschafts- und die Vermögensrechte an der AG. Das alles ist nur möglich, weil auf einer Inhaberaktie kein Name des Eigentümers vermerkt wird. Nur den Banken, die den Kauf abgewickelt haben, ist bekannt, wer die Inhaberaktien besitzt. Der Käufer erhält von den Banken Informationen zu den Generalversammlungen sowie je nach Anteil bzw. Höhe des Aktienvermögens die Zahlung von Dividenden. Eine AG kann sowohl Namens- als auch Inhaberaktien ausgeben. Eine spätere Umwandlung ist zu jeder Zeit möglich und in der Regel unproblematisch.

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Vorteile und Nachteile

Der große Vorteil einer Inhaberaktie ist die Anonymität des Aktionärs und die leichte Übertragbarkeit. Zudem muss die Gesellschaft kein Aktienbuch über Inhaberaktien führen. Zu den Nachteilen gehört die so genannte Liberierungspflicht. Das bedeutet, der Nennwert der Inhaberaktien muss von Anfang an voll einbezahlt werden und so zuvor auch vorhanden sein. Ein weiterer Nachteil kann bei feindlichen Übernahmen entstehen. In diesem Falle weiß die Gesellschaft nie, wer letztlich wie viel der Inhaberaktien besitzt. Inhaberaktien eignen sich ebenfalls nicht für Gesellschaften, die eine bestimmte Zusammensetzung von Aktionären aufweisen muss, um gewisse Anforderungen zu erfüllen.