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Finanzlexikon

Intangibles

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Definition

Im Rechnungswesen steht der englische Fachbegriff Intangibles (Assets) für immaterielle bzw. nichtphysische Vermögenswerte. Intangibles sind quasi die Voraussetzungen für eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit am Markt und spiegeln so potenzielle Rückflüsse wider. Immaterielle Vermögensgegenstände werden in der Bilanz auf der Aktivseite erfasst.

Hintergrund

Für die Bewertung von Intagibles wird häufig der Vergleich zu materiellen Vermögenswerten hergestellt. Damit lässt sich leicht verdeutlichen, dass immaterielle Vermögenswerte nur schwer monetär zu fassen sind. Darüber hinaus gibt es Vermögenswerte, die sich den beiden Kategorien immateriell oder materiell nicht eindeutig zuordnen lassen. Wenn der materielle Anteil als nachrangig beurteilt wird, werden sie wie zum Beispiel bei Datenträgern meist den Intagibles Assets zugeordnet. Auf Grund ihrer Spezifika können Intangibles kraft ihrer selbst keine Werte erzeugen. Erst in Kombination mit anderen Vermögenswerten entstehen neue Werte bzw. marktfähige Produkte.

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Klassifizierung von Intangibles

Da eine Vielfalt an Intangibles Assets existiert, gelang bis dato keine eindeutige Definition für verschiedene Varianten der immateriellen Vermögenswerte. Letztlich wird auf vertraute Kategorien zurückgegriffen. Hier die wichtigsten Kategorien der Intangibles:

 

Customer Capital

Marken, Marktanteile, Kundenzufriedenheit, Image etc.

 

Human Capital

Unternehmenskultur, Mitarbeiterqualifikation, Mitarbeitermotivation und –bindung, Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt etc.

 

Innovation Capital

Patente, Lizenzen, Gebrauchs- und Geschmacksmuster etc.

 

Location Capital

Verkehrsanbindung, rechtlicher Hintergrund, Steuervorteile.

 

Investor Capital

Aktionärsstruktur, Vertrauen der Kapitalgeber, Bonität etc.

 

Process Capital

Aufbau- und Ablauforganisation, Industrie 4.0 etc.