Definition
Der Begriff Joint Venture (englisch „gemeinsames Wagnis“) beschreibt ein Gemeinschaftsunternehmen von mindestens zwei Unternehmen. Diese sind meist sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich voneinander unabhängig.
Hintergrund
Basis eines Joint Ventures ist eine gemeinsame Geschäftsidee, die in einem Joint-Venture-Vertrag definiert wird. In dieser vertraglichen Vereinbarung sind unter anderem auch die Gewinnverteilung, die gemeinschaftlichen Verantwortlichkeiten und Kompetenzen geregelt. Die Gründungsgesellschaften sind meist mit ihrem Kapital an dem Joint Venture beteiligt. Häufig werden wichtige Patente, spezielles technisches Know-how und Marketing-Know-how, Maschinen sowie Anlagen in das neue gemeinsame Unternehmen eingebracht. Trotzdem sind Joint-Venture-Unternehmen nicht dazu verpflichtet, allen Direktiven der Gründerunternehmen zu folgen. Denn Joint Ventures arbeiten mit diesen Unternehmen meist partnerschaftlich zusammen.
Arten von Joint Ventures
Im Allgemeinen wird zwischen zwei Arten von Joint Ventures unterschieden: das Equity-Joint-Venture und das Contractual-Joint-Venture. Beim Equity-Joint-Venture sind die Gründerunternehmen mit einem genau definierten Kapitalvolumen an dem Tochterunternehmen beteiligt und das Risiko wird von Gründern getragen. Zudem übernehmen sie Führungsfunktionen bzw. die Entscheidungsbefugnis. Diese richtet sich natürlich wiederum nach der Höhe der Kapitalbeteiligung. Beim Contractual-Joint-Venture wird das Tochterunternehmen durch umfangreiche Vertragsklauseln geschaffen, in dem alle Fragen zu den Risiken, Kosten und dem Gewinn geregelt werden.
Gründe für Joint Ventures
Für den Zusammenschluss eines Joint Ventures können sowohl wettbewerbsbezogene als auch strategische Gründe sprechen. Die wesentlichen Motive: Aufteilung der finanziellen Risiken sowie Nutzung von Synergien zweier oder mehrerer Unternehmen, um der Konkurrenz besser Paroli bieten zu können. Davon lassen sich weitere Motive wie zum Beispiel die Sicherung vorhandener Ressourcen, Nutzung von Skalenerträgen, neue Zugänge zu neuen Technologien, neue Absatzmärkte, Förderung von Images kleinerer Unternehmen sowie mehr Stärke durch Bündelung ableiten.
Nachteile für Joint Ventures
Zu den Gefahren und Risiken von Joint Ventures zählen zum Beispiel Missverständnisse aufgrund unscharf definierter Ziele und Erwartungen, Dysfunktionen von Kontroll- und Integrationsmechanismen, Spannungen wegen unterschiedlicher Firmenkulturen, einseitige Nutzung von internem Know-how, hoher Aufwand für die Koordination und wettbewerbsrechtliche Bestimmungen.