Definition
Bei einer Thesaurierung (griechisch „Schatzhaus“) verbleiben die erwirtschafteten Gewinne im Unternehmen bzw. einem Fonds-Portfolio und werden nicht ausgeschüttet. Das hat zur Folge, dass das Unternehmen bzw. eine Fondsgesellschaft mit diesen Erträgen bzw. Dividenden arbeiten und sie wieder investieren kann.
Hintergrund
Wird für den Veranlagungszeitraum eine Thesaurierung vereinbart, werden die erzielten Erträge eines Fonds oder mehrerer Fonds (Fonds-Portfolio) nicht an die Anteilseigner des Fonds ausgeschüttet. Die im Portfolio verbleibenden Erträge werden zur Aufstockung des Fondsvermögens genutzt, also thesauriert. Damit erhört sich der Eigenwert der einzelnen Anteile. Darüber hinaus sorgt eine Thesaurierung langfristig - wie bei der Zinseszinsrechnung - für eine überproportionale Steigerung des Fondsvermögens. In der Regel werden Anteilseigner bei einer Thesaurierung steuerlich weniger belastet als bei einer Ausschüttung. Im Vergleich zu einer Wiederanlage werden die Erträge zunächst ausgeschüttet, dann aber wieder neu in weiteren Papieren angelegt. Dieser Prozess kann auch automatisch ablaufen. Auf diese Weise gibt die Fondsverwaltung den Vermögenszuwachs durch die Zuweisung zusätzlicher Anteile an die Eigentümer weiter. Behält ein Unternehmen seinen Gewinn, um zu investieren oder Rücklagen einzulegen, kann es zu einer steuerlichen Belastung für die nicht ausgeschütteten (thesaurierten) Gewinne kommen.