Definition
Die Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer ist eine indirekte Steuer, die vom Bund auf Basis des Artikels 130 der Schweizer Bundesverfassung erhoben wird. Die bis zum 1. Januar 1995 geltende Warenumsatzsteuer (WUSt) wurde dadurch abgelöst.
Hintergrund
Seit 1995 muss in der Schweiz eine Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer auf Waren und Dienstleistungen entrichtet werden. Deren Höhe ist seither immer wieder Thema öffentlicher Diskussionen. Seit 2011 gilt ein normaler Satz mit 8 Prozent, ein reduzierter Satz mit 2,5 Prozent für Güter des Alltags wie Nahrungsmittel (ausgeklammert sind alkoholische Getränke, auf diese wird eine Alkohol- oder Biersteuer erhoben oder sie werden ab 0,5 Volumenprozent zum Normalsatz besteuert) und ein Sondersatz mit 3,8 Prozent für Beherbergungsleistungen (bis einschliesslich 2017 befristet). Kleinstunternehmen (Firmen unter CHF 100‘000.- Umsatz p. a.) sind von der Mehrwertsteuer befreit. Im Gegenzug können jene auch keine Vorsteuer abziehen. Diese Regelung gilt häufig für Selbstständige ohne Angestellte. Die Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer ist eine sogenannte Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug. Das bedeutet, wenn ein Steuerpflichtiger eine Leistung einem anderen Steuerpflichtigen zukommen lässt, muss der Erstere die Mehrwertsteuer bezahlen, während der Empfänger sie als Vorsteuer mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) verrechnen kann. Dieser muss natürlich wiederum seine Leistungen an seine Kunden versteuern. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass immer nur der jeweilige Mehrwert in einer Wertschöpfungskette vom Fiskus erfasst wird. In der Zeit vor der Mehrwertsteuer wurde eine Warenumsatzsteuer (WUst) erhoben. Hier wurden nur Waren, aber keine Dienstleistungen der Besteuerung unterworfen. Im Jahre 1993 stimmten die Schweizer einer Einführung der Mehrwertsteuer zu. Frühere Ansätze aus den Jahren 1977, 1979 und 1991 verwarfen die Schweizer Bürger und Stände bei Volksabstimmungen regelmässig. Anfangs war die Mehrwertsteuer als Einnahme für den allgemeinen Schweizer Bundeshaushalt gedacht. Dieser Gedanke wurde längst vernachlässigt und bestimmte Teile dieser Steuereinnahmen als zweckgebunden erklärt. So gehen 1 Prozent der Mehrwertsteuer an die AHV und 0,1 Prozent an Eisenbahngrossprojekte wie den Fonds zur Finanzierung und zum Ausbau der Bahninfrastruktur.