Viele rufen nach höheren Steuern auf Kapital. Dabei wird es schon heute überbesteuert – und die steigende Inflation verschlimmert das noch. Denn Inflation bläht die besteuerten nominellen Kapitaleinkommen und damit die Steuerlast stark auf. Die heutige Korrektur der «kalten Progression» nützt dagegen praktisch nichts.

Bei Inflation sinken die realen Werte von Geldvermögen. Diese Verluste werden aber in der Regel durch höhere Zinsen kompensiert. Die realen Kapitalrenditen – nominelle Zinsen minus Inflation – schwanken in der Schweiz seit 1950 für sichere Anlagen wie Staatsobligationen um 1 Prozent. Die nominellen Zinsen hingegen bewegen sich längerfristig parallel zur Inflation. So schwanken sie bei 2 Prozent Inflation um rund 3 Prozent.

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Reiner Eichenberger ist ordentlicher Professor für Theorie der Finanz- und Wirtschaftspolitik an der Universität Freiburg und Forschungsdirektor des Instituts Crema.

Davon bleiben bei Zürcher Steuerverhältnissen für Leistungsträger – rund 40 Prozent Einkommens- und 0,6 Prozent Vermögenssteuer – nach der Einkommenssteuer 1,8 Prozent, nach der Vermögenssteuer 1,2 Prozent und nach Inflationsbereinigung ein Vermögensverlust von 0,8 Prozent. Bei 6 Prozent Nominalzins und 5 Prozent Inflation bleibt nach Steuern ein Vermögensverlust von 2 Prozent.

Während die Sparerinnen und Sparer enteignet werden, profitieren die Schuldenmacher. Sie können die aufgeblähten Schuldzinsen von ihrem steuerbaren Einkommen abziehen. So lohnt sich dann der Kauf von Realwerten wie Immobilien oder Aktien auf Pump.

Was tun? Grundsätzlich sollten nur reale Einkommen besteuert werden – also die Kapitalerträge bereinigt um die Inflation. Noch besser wäre, die realen Vermögenserträge pauschalisiert zu erfassen. Als längerfristige reale Rendite nach Abzug der Verwaltungskosten ist ein mit dem Vermögen steigender Wert von 0 Prozent für kleine, sicher angelegte Vermögen und bis 2,5 Prozent für grosse, riskant angelegte Vermögen realistisch.

Entsprechend soll das Vermögenseinkommen von natürlichen Personen je nach Grösse und Risikokategorie mit pauschal 0 bis 2,5 Prozent des Nettovermögens, also aller Vermögenswerte minus Schulden, eingesetzt werden.

«Besser wäre, die realen Erträge pauschalisiert zu erfassen.»

So würden alle Arten von Vermögenserträgen – Zinsen, Dividenden, Kapitalgewinne, Eigenmietwerte, einbehaltene und ausgeschüttete Gewinne, Anlagen in Autos versus Liegenschaften und so weiter – gleich behandelt.

Damit entfiele die Diskussion um den Eigenmietwert, die heutigen Anreize zur Verschuldung und die Subventionierung der Schuldner durch die Sparer. Die Steuererhebung würde massiv vereinfacht. Die Reform gäbe allen Anreize, Kapital zu bilden, und würde die Finanzmarktstabilität, Wettbewerbsfähigkeit und Standortattraktivität der Schweiz massiv steigern.

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