Der Traum vom Steuerparadies sieht so aus: Es müsste ein Land sein, in dem weder Personen noch Unternehmen besteuert werden. Neuen Bürgern sollte ohne weiteres die Staatsbürgerschaft angeboten werden. Die Lebenshaltungskosten dürften nicht zu hoch sein. Zudem wäre es schön, wenn dieses Land nicht zu weit entfernt und die Landessprache Deutsch wäre – das Ganze am liebsten in der Sonne unter Palmen.

Der Traum von der perfekten Steueroase ist von der Realität allerdings weit entfernt. Steueroasen in der Karibik wie die Bahamas, Cayman-Inseln oder die Niederländischen Antillen sind durchaus schöne Urlaubsziele. Der Schritt, seinen Lebensmittelpunkt dorthin zu verlegen, ist jedoch gross. Man muss schon sehr viel Steuersparpotenzial aufweisen, damit sich ein solcher Umzug lohnt, denn neben den Kosten für die Übersiedlung steht der Verlust des sozialen Umfeldes den Steuerersparnissen gegenüber. Das ist vor allem dann ein Hemmnis, wenn die Kinder noch zur Schule gehen.

«Die Schwelle, das angestammte Umfeld aufzugeben, ist sehr hoch», weiss Marcel Widrig, Director Private Clients bei PricewaterhouseCoopers. Aber nur dann, wenn man seine Heimat tatsächlich verlässt und sich in einem steuergünstigen Land niederlässt, kommt man in den Genuss der Vorzüge einer Steueroase. Sich einfach umzumelden, hilft wenig. Darauf zu hoffen, dass die Steuerbehörden das akzeptieren oder nicht merken, wäre sehr leichtsinnig. Steuern werden an dem Ort gezahlt, wo der Lebensmittelpunkt ist, und das hängt nicht davon ab, wo man angemeldet ist. Denn wer noch ein Haus in seiner alten Heimat behält, wird sich allein durch die Rechnungen für Wasser, Strom und Telefon verdächtig machen. Von fiktiven Wohnsitznahmen kann man die Steuerbehörden nicht überzeugen. Dafür kennt Richard Wuermli, Steuerexperte und Partner bei Tax Expert International, zahlreiche Beispiele. Wie etwa den verheirateten Piloten, der eine Stelle in Saudi-Arabien annahm. Jeden Monat hielt er sich mehrere Tage bei seiner Familie in der Schweiz auf. Eine Wohnsitzverlegung wurde hier von den Behörden klar verneint.

Die verbesserte Datenaufnahme der Behörden schiebt solchen Tricks einen Riegel vor. «Ich würde das nicht empfehlen, denn schliesslich ist das Steuerumgehung, und das ist strafbar», rät Steuerexperte Widrig.

Der Weg über den halben Erdball schreckt viele ab; er ist indes nicht unbedingt nötig, denn auch in Europa gibt es Niedrigsteuergebiete, so etwa Luxemburg, Liechtenstein oder Monaco. Diese Länder liegen zwar quasi vor der Haustür, doch auch hier gilt es, einige Hürden zu überwinden. Wer es beispielsweise prominenten Sportlern und Künstlern nachmachen und vor dem Fiskus nach Monaco fliehen will, wird im Zweifelsfall an der zurückhaltenden Einbürgerungspolitik scheitern. Zum Erhalt des «resident status» muss eine lokale Bank bestätigen, dass der Antragsteller über genügend Vermögen verfügt, um sich das Leben im kostspieligen Fürstentum leisten zu können.

Wem das Heimweh aber zu sehr zu schaffen macht und wer nur sein Kapital vor dem Fiskus in Sicherheit bringen will, kann von den günstigen Vermögenssteuersätzen in den meisten Steueroasen profitieren. Denn vor allem die Vermögenssteuer ist vielen Schweizern ein Dorn im Auge. Vater Staat verlangt hier nämlich Abgaben auf bereits versteuerte Gelder. Stiftungen oder Trusts scheinen da eine gute Lösung zu sein. Wer sich dafür entscheidet, vermeidet die Vermögenssteuer. Der Knackpunkt ist allerdings, dass dann auch das Geld ausser Reichweite gerät.

«Sie können natürlich eine Stiftung in Liechtenstein gründen oder einen Trust auf den Cayman-Inseln errichten, aber wenn sie diesen wieder auflösen wollen und das Geld wieder zu ihnen zurückfliesst, wird das nicht akzeptiert», erklärt Widrig von PricewaterhouseCoopers. Im Vertrag muss eine Auflösung ausgeschlossen sein, damit es als Weggabe des Vermögens akzeptiert wird. Ansonsten werten die Behörden es schlicht als eine Umschichtung, und es wird weiter versteuert.

«Ein Steuerparadies kann man auch in der Schweiz finden», sagt Steuerexperte Wuermli. Zum Beispiel zahlt ein verheirateter Alleinverdiener mit einem Jahreseinkommen von 500 000 Franken in Zürich 185 000 Franken an den Fiskus. In Pfäffikon SZ ist er schon mit 90 000 Franken aus dem Schneider. Also wieso in die Ferne schweifen?

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