Die EU geht schärfer gegen Geldwäsche mit Kryptowährungen wie Bitcoin vor. Die EU-Länder und das Europäische Parlament einigten sich in der Nacht zu Donnerstag auf ein Gesetz, um Krypto-Überweisungen nachverfolgbar zu machen.
Somit müssen Krypto-Plattformen künftig Informationen über Sender und Empfänger ermitteln, wenn sie Transaktionen abwickeln. Es spielt dabei keine Rolle, wie hoch der überwiesene Betrag ist.
Im Fall einer Ermittlung wegen Geldwäsche oder Terrorismus müssen die Anbieter die Information auch an die zuständigen Behörden weiterleiten.
Fokus liegt auf Geldwäsche mit Kryptowährungen
Die EU fokussiert sich bei den Massnahmen gegen Krypto-Geldwäsche auf die Stelle, an der Bitcoin, Ether und andere Digitalwährungen in herkömmliches Geld wie Euro oder US-Dollar umgetauscht werden.
Daher bleiben direkte Transfers zwischen Inhabern von plattformunabhängigen Krypto-Geldbörsen oder -Wallets aussen vor. Sie wären ohnehin schwer zu kontrollieren.
Informationspflicht greift bei Krypto-Beträgen ab 1000 Euro
Eine Sonderregelung gibt es zudem, wenn Krypto-Plattformen Transaktionen mit solchen unabhängigen Wallets abwickeln: Hier greift die Informationspflicht ab Beträgen ab 1000 Euro.
Bevor das Gesetz offiziell in Kraft tritt, müssen das EU-Parlament und die Länder es noch formell abnicken. Am Donnerstagnachmittag treffen sich die Unterhändler der Institutionen, um weitere einheitliche Regeln für den Kryptowährungsmarkt in der EU zu verhandeln.
(AWP/bsc)