Deutlicher hätte das Nein zur Senkung des BVG-Umwandlungssatzes kaum sein können. Bei 73 Prozent Gegenstimmen vermochten die bürgerlichen Befürworter nicht einmal die eigenen Reihen zu überzeugen. Weder das Ausspielen von Jung gegen Alt funktionierte noch die Panikmache wegen eines drohenden Zusammenbruchs der zweiten Säule. Ein weiser Volksentscheid! Denn mit der Senkung des Umwandlungssatzes sollte ein Problem gelöst werden, das die berufliche Vorsorge gar nicht hatte.

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Bereits heute liegt der durchschnittliche Umwandlungssatz für die gesamten Altersguthaben niedriger als nach der abgelehnten Senkung. Die Pensionskassen setzen den gesetzlichen Umwandlungssatz nur für die obligatorischen Altersguthaben ein. Für den weitaus grösseren, überobligatorischen Teil der Vorsorge gilt schon längst ein tieferer Wert. Deshalb muss nicht ein neuer gesetzlicher Umwandlungssatz her, sondern einer, der umhüllend für die gesamte Vorsorge gilt (siehe BILANZ 4/2010).

Ein gemeinsamer Umwandlungssatz für die obligatorischen und überobligatorischen Altersguthaben dürfte durchaus niedriger angesetzt sein als der derzeit gesetzlich gültige. Der Teuerungsausgleich für die Renten müsste dann aus der Mehrperformance der Rentnerkapitalien erfolgen. Dafür wäre eine eindeutige gesetzliche Regelung erforderlich.

Ebenso wenig zielführend wie die Absenkung des Umwandlungssatzes wären auch die neuerlichen Forderungen nach mehr Transparenz, Kostenkontrolle und Ähnliches mehr. Die berufliche Vorsorge ist bereits heute überreguliert. Wo ein Manko besteht, ist bei der Durchsetzung der bestehenden Gesetze.

Und wer dann noch Veränderungspotenzial in der beruflichen Vorsorge sucht, möge sich den relevanten Fragen zuwenden. Zum Beispiel: Wie kann man der Kapitalentwertung beim Entsparprozess entgegenwirken? Bis in ungefähr zehn Jahren werden die Renten- und Kapitalauszahlungen die Einnahmen aus Beiträgen und Zinsen übersteigen. Die Pensionskassen müssen dann Vermögenswerte liquidieren. Kritische Experten warnen deshalb vor einem Asset Meltdown, einer Entwertung des Vermögens sämtlicher kapitaldeckungsfinanzierten Vorsorgesysteme.