Warum braucht der liberalisierte Strommarkt eine staatliche Regulierung? Weil nur die Stromproduktion und der Stromhandel wirklich dem Markt überlassen werden. Die Stromnetze zur Übertragung und Verteilung von Strom bleiben «natürliche Monopole» und müssen sogar stärker als bisher kontrolliert werden.
Jeder Netzbetreiber hat zwangsläufig eine marktbeherrschende Stellung: Er kann Konkurrenten den Zugang zu seinen Netzinfrastrukturen verweigern und damit Wettbewerb verhindern.
Das EMG verpflichtet daher jeden Betreiber eines Elektrizitätsnetzes zur Durchleitung von Strom. Bei der Regulierung geht es vor allem darum, zu überprüfen, ob der Netzbetreiber Strom eines Konkurrenten zu «angemessenen» Preisen durch sein Netz zu Kunden fliessen lässt. Die Situation ist paradox: Um in den Bereichen der Elektrizitätsproduktion und des Elektrizitätshandels den freien Wettbewerb zu schaffen, ist der Betrieb der Übertragungs- und Verteilnetze einschneidend zu regulieren.
Ein zentrales Problem dabei ist der «richtige» Preis für die Durchleitung – und dafür ist der Regulator da. Er hat sicherzustellen, dass einerseits die Stromkonsumenten keine Monopolrenten zahlen müssen und andererseits die Investition in Netzinfrastrukturen weiterhin gewinnbringend bleibt. Ein schlecht unterhaltenes und ungenügend ausgebautes Elektrizitätsnetz wäre volkswirtschaftlich verheerend. Diese ohnehin heikle Aufgabe wird durch die im internationalen Vergleich enorm grosse Zahl von schweizweit rund 900 Verteilnetzbetreibern zusätzlich erschwert. Ein Regulator muss klug sein, und er braucht ausreichend Manpower.
Wer sind nun in der Schweiz diese Regulatoren? Eine zentrale Rolle übernimmt die neu zu schaffende eidgenössische Schiedskommission. Konsumenten und Konkurrenten können einen Netzbetreiber vor der Schiedskommission einklagen, wenn ihnen eine diskriminierungsfreie Durchleitung verweigert wird. Und die Schiedskommission kann Durchleitungspreise kontrollieren: Sie übt damit eine für den künftigen Strommarkt zentrale Funktion aus; von ihr wird abhängen, ob der freie Wettbewerb sich durchsetzt oder ob die Konkurrenz behindert werden kann.
Neben der Schiedskommission wird die Wettbewerbskommission (Weko) im liberalisierten Elektrizitätsmarkt wichtiger. Gestützt auf das Kartellgesetz, ist sie bereits heute für die Fusionskontrolle und den Machtmissbrauch in der Elektrizitätswirtschaft zuständig, auch für die ungerechtfertigte Verweigerung einer Durchleitung. Dieser Bereich soll mit dem EMG der Schiedskommission als Fachgericht übertragen werden. Die Schiedskommission erhält im Vergleich zur Wettbewerbskommission erweiterte Kompetenzen und überwacht akribisch die stufenweise Marktöffnung. Denn in dieser Phase besteht die Gefahr, dass die «gebundenen» Kunden die übrigen Marktaktivitäten ihres Versorgers übermässig quersubventionieren müssen. Es ist daher nur zu begrüssen, dass im Vernehmlassungsentwurf der Elektrizitätsmarktverordnung (EMV) diese Kompetenz der Preisüberwachung klargestellt wird.
Eine wichtige überdachende Funktion wird neben diesen speziellen Regulierungsbehörden dem Bundesamt für Energie (BFE) zukommen. Das BFE ist generell mit dem Vollzug des EMG betraut und wird insbesondere den Markt beobachten sowie Zahlen erheben. Damit schafft es Transparenz und legt so eine Basis sowohl für das Wahlrecht des Kunden im freien Markt als auch für die Regulierung im Monopolbereich.
In der Schweiz werden sich also drei Organe die Aufgabe des Regulators über den Strommarkt teilen. Diese Kompetenzverteilung spart Kosten und verhindert eine zentrale Machtballung. Nicht zu übersehen ist, dass auch die Kantone neue Aufgaben wie etwa die Sicherstellung eines genügenden Ausbaus der Verteilnetze erhalten.
Der Autor
Dr. Stefan Rechsteiner leitet das Kompetenzzentrum Energy der Ernst & Young AG und berät als Rechtsanwalt Unternehmen und Behörden in rechtlichen Fragen der Öffnung des Elektrizitätsmarktes.
Jeder Netzbetreiber hat zwangsläufig eine marktbeherrschende Stellung: Er kann Konkurrenten den Zugang zu seinen Netzinfrastrukturen verweigern und damit Wettbewerb verhindern.
Das EMG verpflichtet daher jeden Betreiber eines Elektrizitätsnetzes zur Durchleitung von Strom. Bei der Regulierung geht es vor allem darum, zu überprüfen, ob der Netzbetreiber Strom eines Konkurrenten zu «angemessenen» Preisen durch sein Netz zu Kunden fliessen lässt. Die Situation ist paradox: Um in den Bereichen der Elektrizitätsproduktion und des Elektrizitätshandels den freien Wettbewerb zu schaffen, ist der Betrieb der Übertragungs- und Verteilnetze einschneidend zu regulieren.
Ein zentrales Problem dabei ist der «richtige» Preis für die Durchleitung – und dafür ist der Regulator da. Er hat sicherzustellen, dass einerseits die Stromkonsumenten keine Monopolrenten zahlen müssen und andererseits die Investition in Netzinfrastrukturen weiterhin gewinnbringend bleibt. Ein schlecht unterhaltenes und ungenügend ausgebautes Elektrizitätsnetz wäre volkswirtschaftlich verheerend. Diese ohnehin heikle Aufgabe wird durch die im internationalen Vergleich enorm grosse Zahl von schweizweit rund 900 Verteilnetzbetreibern zusätzlich erschwert. Ein Regulator muss klug sein, und er braucht ausreichend Manpower.
Wer sind nun in der Schweiz diese Regulatoren? Eine zentrale Rolle übernimmt die neu zu schaffende eidgenössische Schiedskommission. Konsumenten und Konkurrenten können einen Netzbetreiber vor der Schiedskommission einklagen, wenn ihnen eine diskriminierungsfreie Durchleitung verweigert wird. Und die Schiedskommission kann Durchleitungspreise kontrollieren: Sie übt damit eine für den künftigen Strommarkt zentrale Funktion aus; von ihr wird abhängen, ob der freie Wettbewerb sich durchsetzt oder ob die Konkurrenz behindert werden kann.
Neben der Schiedskommission wird die Wettbewerbskommission (Weko) im liberalisierten Elektrizitätsmarkt wichtiger. Gestützt auf das Kartellgesetz, ist sie bereits heute für die Fusionskontrolle und den Machtmissbrauch in der Elektrizitätswirtschaft zuständig, auch für die ungerechtfertigte Verweigerung einer Durchleitung. Dieser Bereich soll mit dem EMG der Schiedskommission als Fachgericht übertragen werden. Die Schiedskommission erhält im Vergleich zur Wettbewerbskommission erweiterte Kompetenzen und überwacht akribisch die stufenweise Marktöffnung. Denn in dieser Phase besteht die Gefahr, dass die «gebundenen» Kunden die übrigen Marktaktivitäten ihres Versorgers übermässig quersubventionieren müssen. Es ist daher nur zu begrüssen, dass im Vernehmlassungsentwurf der Elektrizitätsmarktverordnung (EMV) diese Kompetenz der Preisüberwachung klargestellt wird.
Eine wichtige überdachende Funktion wird neben diesen speziellen Regulierungsbehörden dem Bundesamt für Energie (BFE) zukommen. Das BFE ist generell mit dem Vollzug des EMG betraut und wird insbesondere den Markt beobachten sowie Zahlen erheben. Damit schafft es Transparenz und legt so eine Basis sowohl für das Wahlrecht des Kunden im freien Markt als auch für die Regulierung im Monopolbereich.
In der Schweiz werden sich also drei Organe die Aufgabe des Regulators über den Strommarkt teilen. Diese Kompetenzverteilung spart Kosten und verhindert eine zentrale Machtballung. Nicht zu übersehen ist, dass auch die Kantone neue Aufgaben wie etwa die Sicherstellung eines genügenden Ausbaus der Verteilnetze erhalten.
Der Autor
Dr. Stefan Rechsteiner leitet das Kompetenzzentrum Energy der Ernst & Young AG und berät als Rechtsanwalt Unternehmen und Behörden in rechtlichen Fragen der Öffnung des Elektrizitätsmarktes.
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