Bei den Pensionskassen hat die Finanzkrise im Jahr 2008 zur schlechtesten Performance aller Zeiten geführt. Rund die Hälfte von ihnen ist in eine Unterdeckung gerutscht. Dies ist ein vorübergehendes Problem, denn der nächste Aufschwung wird bestimmt kommen und die Deckungslücken wieder schliessen. Die Versicherten müssen also nicht um ihre Vorsorgegelder bangen.
Weit gravierender sind die Folgen der finanzmarktbedingten Rezession. Werden nämlich Stellen abgebaut oder Firmen geschlossen, verlieren die Versicherten nicht nur ihren Arbeitsplatz – sie müssen auch noch die Unterdeckung ihrer Pensionskasse mittragen. So sehen es die Regelungen zur Teil- oder Gesamtliquidation einer Pensionskasse vor. Eine Teilliquidation ist bei einem Stellenabbau von mehr als zehn Prozent zwingend und kann innerhalb eines Jahres auch rückwirkend angeordnet werden. Bisher kam das Gesetz nur in seiner Schönwetterversion zur Geltung. Die Versicherten erhielten ihren Anteil an den Überschüssen zusätzlich zur Freizügigkeitsleistung ausbezahlt. Konsequenterweise gilt nun für den Fall der Unterdeckung das Gleiche: Die Versicherten partizipieren auch an den Verlusten.
So hat die Kombination von Finanzkrise und Rezession unschöne sozialpolitische Folgen: Die Unterdeckungen der Pensionskassen werden individualisiert und effektiv realisiert. Die Versicherten erhalten tiefere Freizügigkeitsleistungen und können diese «Kursverluste» im Gegensatz zu den Pensionskassen nicht einfach aussitzen. Auch der Sicherheitsfonds gleicht sie nicht aus. Er springt nur ein, wenn Pensionskassen zahlungsunfähig sind.
Den Versicherten bleibt nur ein dürftiges Mittel, um ihren Schaden etwas zu schmälern: der Wohneigentumsvorbezug. Wer damit beispielsweise eine Hypothek auf sein Eigenheim zurückzahlt, reduziert das Pensionskassenkapital und damit auch die Verluste. Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Pensionskasse Wohneigentumsvorbezüge nicht im Zug von Sanierungsmassnahmen eingestellt hat. Wohneigentumsvorbezüge können bis drei Jahre vor der Pensionierung getätigt und in späteren Jahren wieder zurückbezahlt werden, damit die Altersvorsorge erhalten bleibt.
Martin Wechsler, BILANZ-Vorsorg-Experte,