Acht Jahre schon ist es her. Ein St.-Galler Hochschulprofessor versuchte, Schweizer Banken für ein neues Konzept der Anlageberatung zu gewinnen. Doch das Anliegen von Klaus Spremann, heute Direktor des Instituts für Banken und Finanzen, scheiterte. Die Finanzen über den ganzen Lebenszyklus hinweg zu bewirtschaften, erschien damals dem Bankgewerbe eine zu abstrakte Idee, insbesondere den Grossbanken.
Inzwischen hat der Wind gedreht: Spremanns Modell hat direkt oder indirekt in die Beratungsmuster vieler Banken Einzug gehalten. Denn der wachsende Erfolg der unabhängigen Finanzdienstleister zeigte den Banken deutlich, dass der Markt für eine umfassende, an der Biografie des Klienten orientierte Finanzberatung durchaus lukrativ ist – auch im Segment der Retailkunden.
Vorab die Zuger JML hatte als Finanzdienstleister schon früh Strategien entwickelt, um die finanziellen Angelegenheiten auch weniger betuchter Kunden umfassend zu regeln. Neben der reinen Vermögensbildung und -anlage muss die Beratung dabei Lösungen für die Versicherungsfragen finden, sie berücksichtigt bei allen Anlageentscheiden die steuerlichen Folgen und sensibilisiert den Kunden ausserdem für rechtliche Aspekte der Finanzplanung in den verschiedenen Lebensphasen.
Fallbeispiel 1:
Der Jugendliche ist in der Regel noch ohne eigenes Einkommen, das der Vermögensbildung dienen könnte. Sein Leben ist geprägt durch die schulische Umgebung und die Aussicht auf eine länger dauernde weiterführende Ausbildung.
Kinder und Jugendliche: Sparen fürs Leben
Das klassische Jugendsparheft, auf dem sich über die Jahre das Münz aus dem Sparschwein zu netten Sümmchen häuft, spielt in der Finanzplanung für Kinder und Jugendliche bloss noch eine Nebenrolle. So stellt die UBS die Lebenszyklus-Analyse von Professor Spremann heute in den Mittelpunkt ihrer Überlegungen. Danach seien beim Sparen für Kinder sogar besonders risikoreiche Anlagen möglich, sagt Stefan Laternser, Leiter der globalen Anlagedienstleistungen von UBS Asset- Management. Dient das gesparte Geld der langfristigen Vorsorge, ist also ein hoher Aktienanteil sinnvoll. Das Anlagespektrum kann in jüngeren Lebensjahren gar Finanzprodukte enthalten, die als sehr riskant gelten. Bei der UBS können so genannte New-Frontier-Produkte 10 bis 20 Prozent der Anlage ausmachen. Fonds oder Beteiligungsgesellschaften machen die Investition auch kleinerer Beträge möglich. So wird das Spargeld jüngerer Leute als Risikokapital neuer Firmen (Private Equity) oder dann im komplizierteren Absicherungsgeschäft (Hedgefunds) eingesetzt und langfristig zu einem Bestandteil des Vermögensaufbaus.
Wenn Eltern oder Gotte und Götti einen grösseren Betrag lockerzumachen gewillt sind, wird ein wesentlicher Beitrag an die Altersvorsorge bereits in frühen Jahren möglich. So ergeben sich aus 20 000 bei der Geburt in Aktien investierten Franken innert 65 Jahren rund 2,5 Millionen Franken – bei einer angenommenen Rendite von acht Prozent. Solchen Berechnungen liegen die Werte der Genfer Privatbank Pictet zu Grunde, die für einen Beobachtungszeitraum von 70 Jahren eine durchschnittliche Wertsteigerung bei der Anlage in Aktien von rund acht Prozent pro Jahr feststellte. Selbst nach Abzug einer Inflation von durchschnittlich drei Prozent verbleibt eine erkleckliche Summe, die bei der Altersvorsorge ins Gewicht fällt.
Doch für den jüngeren Menschen selbst steht die Altersvorsorge noch nicht im Vordergrund. Vielmehr ist es vor allem das Invaliditätsrisiko, das einer Absicherung bedarf. Denn anders als bei voll berufstätigen Personen ist es bei Kindern und Jugendlichen lediglich die einfache Rente aus der AHV/IV, die bei Invalidität ein ganzes Leben lang ausreichen muss, um alle Bedürfnisse abzudecken.
Die Finanzierung eines Studiums bedarf frühzeitiger Überlegungen. Wo kein grösserer Betrag zu Lebensbeginn investiert werden kann, liegt ein Fondssparplan nahe. Am regelmässigen Sparen können sich dann neben den Eltern weitere Personen beteiligen, und bei einer Dauer von über zehn Jahren sind auch hier Anlagen in Aktienfonds nicht risiko-, aber um so ertragreicher als andere Varianten. Ein Fondssparplan mit monatlichen Einlagen von 200 Franken ergibt nach 15 Jahren bei einer angenommenen Rendite von acht Prozent rund 67 000 Franken (siehe unten, «Reich nach Plan»).
Tipps zur Finanzplanung Für Kinder und Jugendliche
> Versicherungen: Neben ausreichender Kranken- und Unfallversicherung gilt es, das Invaliditätsrisiko abzusichern.
> Geldanlage: Für Anschaffungen sowie Ausbildung frühzeitig mit regelmässigen Einlagen in einen Fondssparplan beginnen. Als langfristige Vorsorge einen grösseren Betrag möglichst während der ersten Lebensjahre in Aktienfonds mit weltweiter Streuung einzahlen.
> Steuern: Anlagen mit steuerbaren Erträgen bei grösseren Summen vermeiden.
Fallbeispiel 2:
Die Familienfrau in den fleissigen Dreissigern. Sie bringt qualifizierte Teilzeitarbeit und Hausarbeit unter einen Hut. Die Finanzplanung muss auf die ganze Familie ausgedehnt werden.
Bis 40 Jahre: Entfaltung in Familie und Beruf
Die junge Ökonomin und Familienfrau steht am Beginn einer beruflichen Laufbahn, will aber die Betreuung ihrer Kinder nicht vollständig delegieren und ist deshalb nicht voll berufstätig. So verfügt sie über ein eigenes Einkommen. Sie lebt in einer Partnerschaft, die zur Deckung des momentanen Lebensbedarfs beiträgt. Die Umstände lassen eine ausgedehnte Finanzplanung dringlich erscheinen. Sowohl im Bereich der Risiken wie Todesfall und Invalidität wie auch bei der langfristigen Vorsorge tauchen Probleme auf.
Mit ihrem Beruf ist sie bei der schweizerischen Niederlassung der MLP Finanzdienstleistungen AG an der richtigen Adresse. Das bald 30-jährige deutsche Unternehmen kennt hier zu Lande zwar kaum jemand, denn MLP kommt weitgehend ohne Werbung aus. An der Börse ist es jedoch auf Grund anhaltend hoher Wertsteigerungen in den vergangenen Jahren einer der grossen Stars (Wertsteigerung von unter 200 auf gegen 600 Euro im vergangenen Halbjahr). Rund 300 000 dauerhaft beratene Kundinnen und Kunden zeugen vom erfolgreichen Beratungskonzept.
Wer als Universitätsabgänger bei MLP anklopft, trifft in der Regel auf einen ungefähr gleichaltrigen Berater, der möglicherweise gar denselben Studienabschluss hinter sich hat. Die hausintern absolvierte Weiterbildung in Finanzfragen ergibt dann gemäss Knut Richter von der Schweizer Niederlassung jene Beratungspersönlichkeit, die auf die Ratsuchende zugeschnitten ist: «Zunächst kümmern wir uns um die Kundin und überfallen sie nicht einfach mit einer Vielfalt von Finanzprodukten.» Alle auftauchenden Fragen behandelt derselbe Berater, der die Kundin damit wirklich kennen lernt und auf die Dauer zur Vertrauensperson wird. So weit, dass Frauen nur von Frauen beraten würden, möchte man bei MLP aber nicht gehen.
Zu Beginn der beruflichen Laufbahn ist es nach den Erfahrungen des Zürcher MLP-Geschäftsstellenleiters René Weber zentral, Fragen zu stellen, auf die die Kundin gar noch nicht gekommen ist. Die Notwendigkeit einer Vorsorge für die Ausbildung der Kinder beispielsweise werde häufig erst erkannt, wenn es fast schon zu spät beziehungsweise ein kontinuierlicher Ansparprozess nicht mehr möglich sei. Doch vor jeglicher Massnahme steht die sorgfältige Analyse der gegenwärtigen Situation. Die Erfassung der familiären Einkommensströme und ein detailliertes Budget bieten die Grundlage, auf der dann im Hinblick auf die Ziele geeignete Schritte eingeleitet werden.
Anders als in der gängigen Versicherungspraxis und sowieso anders als im üblichen Kontakt mit Banken wird die Ökonomin in der Folge ihren MLP-Berater jährlich ein- bis zweimal treffen und ihre finanziellen Gegebenheiten jeweils neu analysieren. Neben einem ausreichenden Versicherungsschutz, insbesondere für Erwerbsunfähigkeit, schreckt hier niemand vor der Frage zurück, wie die finanzielle Absicherung denn bei einer allfälligen Scheidung aussieht. Gerade solche nicht vorhersehbare Ereignisse gebieten es, Ersparnisse nicht unbesehen in langfristig rentable, kurzfristig aber risikoreiche Anlagen zu investieren. Von einem weit gehenden Aktien- beziehungsweise Aktienfondsengagement warnen die MLP-Berater denn auch. Aber letztlich komme es auf den individuellen Fall an. Für Versicherungsbedürfnisse greift die Gesellschaft auf ihre Exklusivverträge mit grossen Versicherern zurück und ermöglicht so vergünstigte Lösungen.
Über enge Verbindungen zu Hochschulen, Mund-zu-Mund-Propaganda und wohl auch den phänomenalen Börsenerfolg findet MLP immer neue Kundschaft. Dem jährlich rund 30-prozentigen Geschäftswachstum entspricht die starke Zunahme der Beraterzahl. Dieses Jahr soll sie von 1500 auf 1900 anwachsen. Allerdings: Vorderhand konzentriert sich MLP auf Hochschulabsolventen und da in erster Linie auf Mediziner, Ingenieure und eben Ökonomen.
Tipps zur Finanzplanung
Für die berufstätige Familienfrau
> Versicherungen: Erwerbsausfall und Invalidität, Trennung von Risikoversicherungen und Sparen.
> Geldanlage: Geldmarkt-, Obligationen- und Aktienfonds je nach Liquiditätsbedarf und vertretbarem Risiko.
> Steuern: Einlage in Säule 3a, Vermeidung von steuerbaren Vermögenserträgen (wie Kassenobligationen).
> Rechtsvorkehren: Ehevertrag abschliessen.
Fallbeispiel 3:
Der leitende Angestellte, 40- bis 50-jährig. Er bringt es auf ein stattliches Einkommen, gibt aber auch gern Geld aus – für die Familie mit Kindern in Ausbildung, ausgedehnte Ferien, kostenintensive Hobbys.
Über 40: Luxus darf sein, Sicherheit bleibt wichtig
Er nähert sich dem Höhepunkt der beruflichen Laufbahn und ist in seinem fünften Lebensjahrzehnt als leitender Angestellter tätig. Das jährliche Einkommen zwischen 120 000 und 150 000 Franken erlaubt es, die Familie ausreichend zu versorgen, eine Wohnung gehobenen Standards zu mieten und grössere Beträge für Hobbys wie Reisen oder teurere Sportarten auszugeben. Angespart ist rund eine viertel Million Franken. Ins Blickfeld geraten zwei bedeutende Fragen: Inwieweit ist eine zusätzliche Vorsorge für die Zeit nach der – eventuell auch vorzeitigen – Pensionierung nötig, und ist Haus- oder Wohnungseigentum erwünscht? Wiederum drängt sich eine umfassende Finanzberatung auf, die in diesem Fall die Credit Suisse leistet.
Die Bank verfügt nicht zuletzt dank dem Zusammengehen mit der Winterthur-Versicherung über ein umfassendes Know-how zur Risikoabsicherung. Um die Bedürfnisse des Kunden im Rahmen einer Finanzplanung zu eruieren, sind anfangs im Wesentlichen fünf Eckpunkte zu klären: Welches Ziel verfolgt der leitende Angestellte, und in welcher Zeit gedenkt er dieses zu erreichen (Anlagehorizont)? Inwieweit ist er bereit, Risiken bei der Geldanlage einzugehen (Risikoprofil)? Wie hoch muss das unmittelbar verfügbare Vermögen sein (Liquidität), und inwieweit lassen sich steuerliche Vorteile wahrnehmen?
Was das Risikoprofil betrifft, beobachtet CS-Finanzplaner Urs Christen, dass die Diskussion um die Tragfähigkeit der 1. und 2. Säule der Altersvorsorge (AHV und BVG) die Kunden sensibilisiert und darauf vorbereitet, eben doch höhere, langfristig aber kalkulierbare Risiken bei der Geldanlage einzugehen. Sind die Bedürfnisse geklärt, lässt sich die Höhe der verfügbar gehaltenen Mittel (Liquidität) für die kommenden fünf Jahre bestimmen. Zur Verfügung stehen das ganze traditionelle Sparsortiment, Kassenobligationen sowie Geldmarktfonds. Für einen längeren Zeitraum wird die CS in der Regel ein Aktienengagement zwischen 25 und 75 Prozent empfehlen – für Gelder, die länger als zehn Jahre angelegt werden, können es gar 100 Prozent sein.
Auch bei der CS fusst die Finanzplanung auf Überlegungen zum Lebenszyklus. Für jede Phase empfiehlt sie die hauseigenen Fonds, wobei das steueroptimierte Sparen im Rahmen der 3. Säule zunehmend gefragt ist. Im Rahmen der neuen CS-Mixta-BVG-Anlagegruppe verzeichnet die Maxi-Variante seit vergangenem Herbst monatliche Zuwächse von über 40 Millionen Franken und übertrifft die weniger aktienlastigen Anlagen bei weitem. Die Möglichkeit, dieses so genannte Sparen 3a mit Aktienfonds zu koppeln, eröffnet renditemässig neue Horizonte. Gleichzeitig sind die Risiken im Rahmen dieser Sparform gering, weil sie als Sparen für das Alter langfristig angelegt ist und als Zwangssparen einen frühzeitigen Geldbezug sogar verhindert.
Zurück zum Beispiel des leitenden Angestellten: Bereits in dieser Lebensphase gilt es, die Zeit nach der Berufsaufgabe zu bedenken. Geklärt sein muss vor allem, wie weit die Rentenleistungen aus der 2. Säule reichen und ob sich eine steuerbegünstigte Nachzahlung in die Pensionskasse aufdrängt. Zur massgeschneiderten Anlage der verbleibenden freien Gelder empfehlen sich Fonds, bei denen der Anleger heute eine grosse Auswahl bezüglich Aktienanteil wie auch regionalem oder branchenspezifischem Schwerpunkt hat.
Um dem neuen Verständnis von den Beziehungen zwischen der Bank und den Kunden Ausdruck zu verleihen, hat die CS ihre Beratung neu strukturiert. Der frühere Anlageberater heisst heute Relationship-Manager und ist für die gesamte Kundenbeziehung verantwortlich. Er steht dafür ein, dass die Finanzplanung die je nach Lebensabschnitt unterschiedlichen Bedürfnisse der Kundschaft aufnimmt, und er begleitet die Kunden über viele Jahre – dies zumindest die Absicht der Bank.
Tipps für leitende Angestellte
> Versicherungen: Invalidität und Erwerbsausfall genügend abdecken.
> Geldanlage: Immer noch hohen Aktienanteil halten, bis zu einem Drittel der so gebundenen Mittel in den letzten Jahren vor der Berufsaufgabe in weniger riskante Anlagen überführen.
> Steuern: Von Vorteilen steuerlicher Privilegierung im Rahmen der Säule 3a, der Nachzahlung in Pensionskassen und eventuell kreditfinanzierter Einmaleinlagen profitieren.
> Vererben: Testament erstellen.
Fallbeispiel 4:
Der 60-jährige Unternehmer lebt mit Partnerin im gediegenen Eigenheim, ist kinderlos und besitzt eine Firma mit einem guten Dutzend Angestellten. Er will seine Nachfolge regeln und die Mittel für ein Pensionärsleben auf hohem Niveau sichern.
Mit 60 beginnt die Zeit der Ernte
Eine Finanzplanung, die sich am Lebenszyklus orientiert, verlangt je nach Alter sowie beruflicher und persönlicher Situation unterschiedliche Vorkehren, allenfalls müssen früher getroffene Entscheidungen revidiert werden. Was einmal geeignet war, wird aber nicht in jedem Fall obsolet. Denn noch immer liegt rein statistisch gesehen eine lange Lebensphase vor dem 50- bis 60-Jährigen, sodass sich beispielsweise ein Aktienengagement weiterhin rechtfertigt. Je nach Liquiditätsbedürfnis scheint es angezeigt, zumindest ein Drittel der Anlagen in weniger riskante Formen überzuführen, in erster Linie also in Obligationen mit unterschiedlichen Laufzeiten.
Die St.-Galler Privatbank Wegelin & Co. hat ein hier zu Lande noch seltenes Finanzprodukt geschaffen, das sich für das gegebene Beispiel besonders eignet. Unter dem Begriff «FIA – Freiheit im Alter» bietet Wegelin eine umfassende Finanzplanung für die zweite Lebenshälfte. Auch sie geht von der Erkenntnis aus, dass sich der frühzeitige Einstieg in die gezielte Vorsorge lohnt und während der Erwerbszeit jene Substanz bildet, die im Alter finanzielle Freiheit und Unabhängigkeit beschert. Kernstück des so betriebenen Vermögensaufbaus ist ein Aktienfonds, der gezielt in Wachstumswerte investiert und die Konsumbedürfnisse der Bevölkerung im dritten Lebensabschnitt abbildet. Das FIA-Modell ist aus frei wählbaren Bausteinen zusammengesetzt und ermöglicht es, persönliche Anlagepräferenzen einzubeziehen. Mit Ende der Berufstätigkeit beginnt der Verbrauch des Vermögens, bei überdurchschnittlicher Lebenserwartung sorgt eine lebenslange Leibrente für die Absicherung im hohen Alter.
Wer beispielsweise während zweier Jahrzehnte jährlich 20'000 Franken in den Fonds W2 – FIA investiert, wird anschliessend während 20 Jahren eine Auszahlung von rund 130 000 Franken erhalten. Eine im Alter von 45 Jahren für 150 000 Franken erworbene Leibrente bringt ab Alter 85 jährlich etwa 140 000 Franken bis ans Lebensende. Dabei stützt sich die Privatbank Wegelin ebenfalls auf die Berechnungen von Pictet, geht allerdings von der Annahme einer noch höheren jährlichen Durchschnittsrendite der Aktienanlage von 10 Prozent aus.
Was die Versicherungen betrifft, besteht in dieser Lebensphase die letzte Möglichkeit, von steuerbegünstigten Sparformen zu profitieren. Werner Räber vom Steuer- und Vorsorgeberatungsunternehmen Dr. Thomas Fischer & Partner sieht insbesondere die Zeit für die kreditfinanzierte Einmaleinlage gekommen. Die Aufnahme eines Kredits wird dank der Möglichkeit, den Schuldzins von der Steuer abzuziehen, so günstig, dass eine damit finanzierte fondsgebundene Lebensversicherung einem auf jeden Fall zum Vorteil gereicht. War der Steuerabzug früher umstritten, dürfte er nach einschlägigen Gerichtsurteilen – etwa im Kanton St. Gallen – ab kommendem Jahr überall möglich sein. Unklar bleiben demgegenüber die künftigen Steuerverhältnisse in Bezug auf Haus- und Wohneigentum, nachdem Bundesrat Villiger vorgeschlagen hat, die steuerliche Abzugsmöglichkeit der Hypothekarkreditzinsen zu untersagen – parallel zur dannzumal aufgehobenen Belastung des Eigenmietwerts.
Tipps für Unternehmer
> Versicherungen: Abschluss einer Leibrente mit aufgeschobenem Leistungsbeginn, Abschluss einer speziellen Krankenversicherung für das Alter.
> Geldanlage: Zurückfahren des Aktienanteils auf ein bis zwei Drittel des gesamten Vermögens.
> Steuern: Indirekte Amortisation der Hypothek, Eintritt in die firmeneigene Pensionskasse (für Unternehmer trotz beruflicher Selbstständigkeit möglich und ab steuerbarem Einkommen von rund 130 000 Franken lohnend).
> Vererben: Wohnsitznahme in einem Kanton, der eine vergünstigte Weitergabe des Erbes an die Lebenspartnerin und/oder Verwandte ermöglicht.
> Nachfolgeregelung: Je nach der familiären Situation und nach den unternehmerischen Präferenzen.
Fallbeispiel 5:
Der aktive Rentner im Alter zwischen 70 und 80 Jahren ist verwitwet. Er hat sich finanziell gut abgesichert und geniesst so das Leben in vollen Zügen, akzeptiert auftauchende Grenzen und reist kaum noch. Er wohnt in kleinerer Mietwohnung in städtischem Zentrum und hat Enkelkinder verschiedenen Alters.
Dank Vorsorge das Rentnerleben geniessen
Blickt der Rentner im Alter zwischen 70 und 80 Jahren auf ein erfolgreiches Arbeitsleben zurück, kann er von frühzeitigen Weichenstellungen im Rahmen einer Finanzplanung profitieren. Der späte Lebensabschnitt bringt tendenziell Einschränkungen mit sich, die in der Regel den Konsumausgaben Grenzen setzen. Nach dem Verlust der Lebenspartnerin konzentriert sich die Frage der Vererbung darauf, neben den Kindern allenfalls auch die Enkel zu berücksichtigen.
Steuer- und Vorsorgeberater Werner Räber erinnert daran, dass die Frage des Kapital- oder Rentenbezugs aus der 2. Säule einen wichtigen Entscheid für Rentner darstellt. Er muss bereits vor der Berufsaufgabe getroffen werden, in der Regel gemäss Statuten der Pensionskasse bis zu drei Jahre vor der Pensionierung. Lebt der künftige Rentner in einer Ehe oder hat er Nachkommen, so ist meist die Auszahlung des Kapitals vorzuziehen – vorausgesetzt dieses beträgt mehr als rund eine halbe Million Franken. Bei kleineren Summen empfiehlt Räber eher die Rentenlösung, weil sonst das Risiko von Kursschwankungen zu gross erscheint, sofern nicht noch ein anderes Einkommen vorhanden ist.
Steuerlich relevant ist die Frage des Erbes. Die direkte Weitergabe eines Vermögensteils an die Grosskinder ist nicht angezeigt. Während im Zuge der Steuergesetzrevisionen die Vererbung an die eigenen Kinder zunehmend steuerfrei ist, trifft dies auf die Enkel nicht überall zu.
Entgegen der landläufigen Meinung empfehlen die professionellen Finanzplaner auch für spätere Lebensjahre nicht, den Aktienanteil am Vermögen drastisch zu verkleinern. Die Analyse des Lebenszyklus, die sich bei der UBS unter anderem auf die Erkenntnisse von HSG-Professor Klaus Spremann abstützt, führt zum Schluss, den Aktienanteil zumindest bei rund einem Drittel zu belassen. Gerade im Falle von Nachkommenschaft wünschen Rentner ja häufig, einen Teil ihres Vermögens zu vererben; und werden die Renditechancen über mehrere Generation zum Massstab genommen, liegt die Aktie klar in Front. Die Faustregel, wonach 100 minus die Anzahl Lebensjahre den geeigneten Aktienanteil in Prozent angibt, hat also ausgedient.
Heikel ist die Vorsorge für eine allfällig nötige Krankenpflege. Anders als etwa in Deutschland wird die Frage einer Pflegeversicherung hier zu Lande weitgehend verdrängt und der Pflegefall zur aufwändigen Belastung für das eigene Vermögen, eventuell gar für die Familie. Die bereits erwähnte Leibrente ist eine Alternative. Wird sie frühzeitig abgeschlossen, kann sie ohne grosses Risiko mit Aktienfondsanlagen gekoppelt werden und verspricht nach einem längeren Aufschub die Mittel für einen abgesicherten Lebensabend. Ohne die Koppelung der Leibrente an hohe Erträge kann sie zur Enttäuschung verkommen, droht doch die Inflation langfristig die Kaufkraft der Rente aufzufressen.
Tipps für die Finanzplanung im Alter
> Versicherungen: Bei voraussichtlich hoher Lebenserwartung Abschluss einer Leibrente mit aufgeschobenem Leistungsbeginn.
> Geldanlage: Aktienanteil immer noch mindestens rund ein Drittel.
> Steuern: Möglichst geringer Anteil von Vermögenswerten mit Zinserträgen oder Dividenden, da diese einkommenssteuerpflichtig sind.
> Vererben: Wohnsitznahme in einem Kanton, der die Weitergabe des Vermögens an direkte Nachkommen nicht und an andere Personen wenig belastet; allenfalls Schenkung.