Goldschmuck für die Gattin, ein kleiner Barren für den Enkel, ein Goldfonds fürs Depot. Gold- und Schmuckhändler rüsten sich kurz vor Ostern für den Kundenandrang. Mit dem Start der Pandemie letztes Jahr hat ein Goldrausch eingesetzt, der die Preise in die Höhe schnellen liess, Lieferengpässe auslöste und sich nun kurz vor Ostern erneut akzentuiert, wie Goldhändler berichten.
Denn die Zeiten sind unsicher. Das Gespenst der Inflation geistert umher. Man sieht und spürt sie zwar nicht, doch sie ist in aller Munde. Gold diente seit je zur Absicherung in Krisenzeiten, kann es doch physisch weitergegeben und als Tauschmittel verwendet werden. Bereits vor 5000 Jahren wurde es im alten Ägypten als Zahlungsmittel eingesetzt. Heute ist es als sicherer Hafen für Anleger und Private begehrt.
Laut einer Studie der Universität St. Gallen, «Edelmetall-Atlas der Schweiz» aus dem Jahr 2020, ist Gold (50 Prozent) mittlerweile neben Immobilien (50,4) die beliebteste Anlageform. Gefolgt von Aktien, die von 27 Prozent aller Befragten genannt wurden, von Fonds (26) und vom Giro- beziehungsweise Sparkonto (22). Damit hat Gold im Vergleich zur Umfrage vom Vorjahr an Beliebtheit gewonnen (+2 Prozent), während Immobilien verloren (–3 Prozent) haben.
Seit Ende 2019 kannte der Goldkurs mehrheitlich eine Richtung – jene nach oben: Der Preis für die Feinunze Gold stieg im vergangenen Jahr um rund 24 Prozent. Im August 2020 korrigierte er bei einem Höchststand von 2072, seither hat er sich auf einem Niveau von 1700 Dollar eingependelt. Ein Ende des Booms scheint nicht in Sicht zu sein, auch wenn das glänzende Edelmetall seit Jahresbeginn rund 6 Prozent an Wert eingebüsst hat – primär, weil die Weltwirtschaft an Fahrt aufgenommen hat.
- Aufpreis: Der Wert eines Goldbarrens ist einfach festzustellen und analog dem Goldpreis, der in der Presse nachzulesen ist. Hinzu kommen Kosten in der Höhe zwischen 2 und 3 Prozent. Diese beinhalten Herstellungskosten, Raffinierie-, Präge- und Lagerkosten. Je kleiner der Barren ist, desto höher ist der Aufpreis.
- Reinheit: Vom Gesetzgeber her müssen auf Barren folgende Informationen abgebildet sein: das Gewicht, die Feinheit (zum Beispiel 9999, was 24 Karat bedeutet) und ein gültiger Stempel vom Hersteller.
- Aufbewahrung: Gold sollte sicher aufbewahrt werden: in einem Safe zu Hause, bei einer Bank oder beim Goldhändler. Selbst wenn die betreffende Bank in Konkurs gehen sollte, hat man darauf vollen Zugriff. Persönliche Schliessfächer gibt es ab etwa 100 Franken im Jahr.
- Ausweispflicht: Bis 15'000 Franken können Käuferinnen und Käufer anonym bei Goldhändlern Gold erwerben. Liegt der Wert darüber, muss sich der Käufer gegenüber dem Verkäufer, aufgrund des Geldwäschereigesetzes, mit einem Identitätsnachweis ausweisen.